Hausverbot für Landtagsabgeordnete

„Was sich hier abspielt, ist ein unglaublicher Vorgang in der Parlamentsgeschichte“, stellt der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs heute in Schwerin fest.

Die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider hatte Udo Pastörs heute um 16:45 Uhr per Fax mitgeteilt, daß der Zutritt zum Schloß für den 02.06. 2007 von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr allen Abgeordneten, als auch Mitarbeitern der Fraktionen sowie der Landtagsverwaltung verwehrt wird. Wieder einmal beruft man sich hier auf die inzwischen zum Ritual gewordene Gefahrenlage für die Stadt Schwerin und insbesondere dem Sitz des Landtages.

„Frau Bretschneider ist keine überparteiliche Landtagspräsidentin, daß hat sie uns nun schon mehr als einmal gezeigt. Was sie aber hier abzieht, das ist wirklich ungeheuerlich. Hier wird mit einer einmaligen politischen Verkommenheit das freie Mandat gemäß Art. 38 GG und die Freizügigkeit, welche sich aus Artikel 2 GG für den Abgeordneten ergibt, mit Füßen getreten. Das wird meine Fraktion nicht hinnehmen!“, so Pastörs weiter.

Die NPD-Fraktion hat daher heute einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Schwerin gestellt, damit auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung Abgeordneten wie auch Mitarbeitern der NPD-Fraktion der Zugang zu den Fraktionsräumen ermöglicht werden soll.

„Die Entscheidung der Landtagspräsidentin ist vor allem skandalös, da die NPD-Fraktion zur Stunde gegen die Verbotsverfügung des Landkreises Ludwigslust klagt, der eine für morgen angemeldete Demonstration für Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit untersagt hatte. Da die NPD-Fraktion heute auf ihrer Pressekonferenz ankündigte, daß sie notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gehen würde, muß man der Landtagspräsidentin hier bewußte Sabotage unterstellen. Wie soll eine Fraktion den Rechtsweg beschreiten, wenn sie von ihrem Arbeitsplatz abgeschnitten ist und nicht einmal Gerichtsentscheidungen in ihrer Geschäftsstelle entgegennehmen kann? Die ‚Scheindemokraten’ haben Demokratie, Rechtstaat und Verfassung wieder einmal ad absurdum geführt. Wie Frau Bretschneider hier mit verfassungsrechtlich garantierten Oppositionsrechten umgeht, hat mit Demokratie nicht mehr das Geringste zu tun“, so Pastörs abschließend.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Freitag, 01. Juni 2007