KEINE DEMONSTRATION IN NEUBRANDENBURG!
Die für den 1. Mai in Neubrandenburg angekündigte Demonstration entfällt.
Nach den derzeitigen Auflagen die der Versammlung gemacht wurden, sehen wir keine ausreichende Möglichkeit, am morgigen Tag eine vernünftige Demonstration in Neubrandenburg durchzuführen. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts in letzter Zeit, läßt zudem nicht erwarten, daß gegen die Auflagen im Vorfeld der Demonstration noch erfolgreich angegangen werden kann. Vielmehr würde auf ein nachfolgendes Hauptsacheverfahren verwiesen, da dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vorerst genüge getan sei.
Weder Zeit, Wegstrecke (2 km) noch Streckenverlauf sind für uns akzeptabel. Unsere Außenwirkung wäre dadurch dermaßen beschnitten, daß Aufwand und Nutzen in keinem hinnehmbaren Verhältnis stünden.
Wir gehen zudem davon aus, daß die Stadt Neubrandenburg die angeblichen Erstanmeldungen für andere Demonstrationen "nachgeschoben" hat. Zum einen hat die Presse anfänglich darüber nicht berichtet und zum anderen gibt der Beschluß des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 24. April 2009 Aufschluß über die Grundhaltung der Stadt:
"Zur Überzeugung des Gerichtes kam esfür den Antragsgegner auf die Durchführung des Kooperationsgespräches gar nicht an. Die Entscheidung, daß die Versammlung verboten werden sollte, stand schon fest, bevor der Antragsteller überhaupt zum Gespräch eingeladen wurde. Damit setzt der Antragsgegner seine bereits in den letzten Jahren praktizierte und von der Kammer wiederholt beanstandete Entscheidungspraxis, Versammlungen des Antragstellers zu verbieten, selbst wenn dafür nicht die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, fort."
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat zwar heute entschieden, daß die Demonstration stattfinden darf und ein gänzliches Verbot rechtswidrig ist, womit die Stadt Neubrandenburg abermals vor Gericht mit ihrer lächerlichen Argumentation unterlegen ist, allerdings rechnen wir fest mit weiteren Rechtsbrüchen von Seiten der Versammlungsbehörde vor Ort.
Wir rufen alle nationalen Kräfte daher auf, sich auf anderen stattfinden Maiveranstaltungen "einzubringen" um so unser politisches Wollen an die Bürger heranzutragen. Anbei gibt es ein Flugblatt, welches kopiert und verteilt werden kann. Kreativität ist gefragt!
Flugblatt - 1. Mai
Flugblatt - 1. Mai (A4-Nutzen)
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Donnerstag, 30. April 2009
Nach den derzeitigen Auflagen die der Versammlung gemacht wurden, sehen wir keine ausreichende Möglichkeit, am morgigen Tag eine vernünftige Demonstration in Neubrandenburg durchzuführen. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts in letzter Zeit, läßt zudem nicht erwarten, daß gegen die Auflagen im Vorfeld der Demonstration noch erfolgreich angegangen werden kann. Vielmehr würde auf ein nachfolgendes Hauptsacheverfahren verwiesen, da dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vorerst genüge getan sei.
Weder Zeit, Wegstrecke (2 km) noch Streckenverlauf sind für uns akzeptabel. Unsere Außenwirkung wäre dadurch dermaßen beschnitten, daß Aufwand und Nutzen in keinem hinnehmbaren Verhältnis stünden.
Wir gehen zudem davon aus, daß die Stadt Neubrandenburg die angeblichen Erstanmeldungen für andere Demonstrationen "nachgeschoben" hat. Zum einen hat die Presse anfänglich darüber nicht berichtet und zum anderen gibt der Beschluß des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 24. April 2009 Aufschluß über die Grundhaltung der Stadt:
"Zur Überzeugung des Gerichtes kam esfür den Antragsgegner auf die Durchführung des Kooperationsgespräches gar nicht an. Die Entscheidung, daß die Versammlung verboten werden sollte, stand schon fest, bevor der Antragsteller überhaupt zum Gespräch eingeladen wurde. Damit setzt der Antragsgegner seine bereits in den letzten Jahren praktizierte und von der Kammer wiederholt beanstandete Entscheidungspraxis, Versammlungen des Antragstellers zu verbieten, selbst wenn dafür nicht die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, fort."
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat zwar heute entschieden, daß die Demonstration stattfinden darf und ein gänzliches Verbot rechtswidrig ist, womit die Stadt Neubrandenburg abermals vor Gericht mit ihrer lächerlichen Argumentation unterlegen ist, allerdings rechnen wir fest mit weiteren Rechtsbrüchen von Seiten der Versammlungsbehörde vor Ort.
Wir rufen alle nationalen Kräfte daher auf, sich auf anderen stattfinden Maiveranstaltungen "einzubringen" um so unser politisches Wollen an die Bürger heranzutragen. Anbei gibt es ein Flugblatt, welches kopiert und verteilt werden kann. Kreativität ist gefragt!
Flugblatt - 1. Mai
Flugblatt - 1. Mai (A4-Nutzen)