Wahlbeobachtungen bestätigen ihre Notwendigkeit

Aus ganz Mecklenburg-Vorpommern werden im Zusammenhang mit der gestrigen Auszählung der Kommunalwahl die skurrilsten Vorfälle gemeldet.

Die Auszählungen der Wahlen zu beobachten zu können, ist gesetzlich garantiert. Die Presse kümmert dieses demokratische Recht wenig, so begann sie schon einen Tag nach der Wahl wieder mit ihrer Hetze. NPD-Leute würden den Demokraten nicht trauen, Mißtrauen überall, usw. usf. In umgekehrten Fall würde höchstwahrscheinlich das Ehrenamt gelobt und gewürdigt. Kranke Zustände.

Das die Demokraten bei weitem nicht unfehlbar sind haben sie vielerorts unter Beweis gestellt.

In Rostock beispielsweise waren gleich mehrere Wahllokale fest verschlossen und auch nach Klopfen, Klingeln, Winken, machten die Auszählenden keine Anstalten zu öffnen. Ob sie wohl was zu verbergen hatten?

In Schwerin, auf Usedom, in Wolgast, wie auch in Malchow gab es für die Wählenden einen Bleistift zum ankreuzen gestellt. Tolle Voraussetzungen für einen Radiergummi. Aber in einer Demokratie wird das ja wohl keiner machen?

Ebenfalls in Rostock hielt man den Willen des Wählers nicht für erkennbar, da er zu lediglich drei Kandidaten auch noch drei Kreuze vor die Namen der Parteien gemacht hatte. Also setzte sich deine Dame, die zuvor sichtlich erfreut über jede Stimme für die Linkspartei war, dafür ein, die drei CDU-Stimmen für ungültig zu erklären. – Was auch gelang.

In einem andern Wahllokal wurde ein Wähler noch einmal darauf hingewiesen, doch ja nicht die falsche Partei zu Wählen.

In Güstrow wurden gegen 9:30 Uhr noch mal Plakate von Endstation Rechts vor die Wahllokale gehängt, die dann nur zögerlich entfernt wurden. – Warum sich auch an Gesetze halten?

Andernorts wurde darauf verzichtet den Stapel mit den ungültigen Stimmen noch einmal zu überprüfen. Sollte also einer oder zwei Wahlhelfer beliebig gültige Stimmen auf den Stapel mit den Ungültigen gelegt haben, so blieben sie dort ohne von jemandem anderes kontrolliert zu werden.

Dann gab es auf dem Zugangsweg zu den Wahllokalen ein Plakat der "Unabhängigen Bürger" – ebenfalls nicht rechtmäßig aber Tatsache.

In der Rostocker Innenstadt gab es dann nur Flugblätter kurz vor dem Wahllokal gereicht – nur keine Nazis wählen. Vor den Lokalen zwar verboten, aber wenn stört das schon im roten Mecklenburg-Vorpommern?

In Boizenburg wurden Stimmzettel als ungültig gewertet, da die Kreuze mit Haken versehen waren. Wo war da bitte der Wille des Wählers nicht erkennbar? Drei Kreuze, wenn auch strafbar, doch eindeutig, oder?

Lustig ging es gar in Lübtheen zu. Dort war man anfänglich der Ansicht, daß nicht abgegebene Stimmen dann einfach den großen Parteien anzurechen seien. DDR läßt grüßen.

Der Stellv. Wahlleiter von Lübtheen verbot einem Wahlbeobachter das Ergebnis mitzuschreiben. Schwang vielleicht die Hoffnung mit, daß man sich später nicht an die Auszählung erinnern könne? Wenn ja, warum nur?

In der Gemeinde Gägelow konnten angeblich ungültige Stimmen für die CDU gerettet werden.

In Friedland wurde vor dem Wahllokal im Rathaus nur das NPD-Plakat abgenommen. Die von den anderen Parteien blieben den ganzen Tag hängen.

Wie wichtig die Kontrolle des Stapels mit den ungültigen Wahlzetteln ist, zeigte die Auszählung in der ostvorpommerschen Gemeinde Boldekow. Dort fanden sich mittendrin verschiedene gültige Stimmen und am Ende sogar ein kleiner Stapel mit allen gültigen Stimmen einer Partei. Ohne Kontrolle, wären diese verschwunden und fälschlich als ungültige Stimmen im Wahlergebnis aufgetaucht.

Sollten Sie weitere Unregelmäßigkeiten beobachtet haben, teilen Sie uns diese bitte mit.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 09. Juni 2009