Das Fähnlein im Winde

FDP begrüßt Verfassungsklage gegen Rauchverbot

Ach was? Der FDP-Fraktionsvorsitzende erklärt, daß seine Fraktion die von der Interessengemeinschaft DEHOGA unterstützte Klage von Wirten, gegen das Rauchverbot in Baden-Württemberg begrüßen würde. Die bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern seinen "ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit, in die Berufsfreiheit und in die Eigentumsfreiheit und gefährden viele hunderte selbstständige Existenzen".

Als Herr Roolf am 11 Juli 2007 im Plenarsaal des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, dazu Stellung nahm hörte sich dies allerdings so an:

"Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Nichtraucherschutz ist etwas, was wir Liberale im Grundsatz mittragen. Aus dem Grunde werden wir uns dem Nichtraucherschutzgesetz, so, wie es jetzt hier liegt, nicht entziehen und werden nicht gegen dieses
Gesetz stimmen." (Plenarprotokoll 5/21 – 11-07-2007)

Gab es nun nach knapp 5 Monaten einen Sinneswandel? Wies doch die NPD-Fraktion genau auf diesen Umstand hin. Sie führte in ihren Beiträgen aus, daß gerade dieses Gesetz für klassische Kneipen, z.b. Warnemünde (Hafenkneipe) unmöglich ist, dort auf Grund ihrer Größe eine räumliche Trennung vorzunehmen. So sagte der NPD-Landtagsabgeordnete Birger Lüssow in der 16. Sitzung am 9. Mai 2007 unter anderem:

"Das Prinzip von Freiheit und Verantwortung muß im Vordergrund
stehen. Es muss dem Gastronomen überlassen
bleiben, ob in seinem Lokal das Rauchen erlaubt ist oder
nicht, so, wie auch jeder Gast die freie Entscheidung
trifft, welche Art von Lokal er besuchen möchte."

Die Diskussionen und die Standpunkte der Blockparteien kann man in den entsprechenden Plenarprotokollen nachlesen.

Fakt ist, daß die NPD-Fraktion als einzige Parteienvertretung konsequent gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt hat, obwohl Sie nach wie vor größtmöglichstes Interesse am Schutz der Nichtraucher hat, aber bitte schön nicht zu Lasten der Kleinunternehmer!

Und die liberale FDP - die selbsterklärte Partei des Mittelstandes - enthielt sich diesem Gesetzentwurf. Möchte man dem Fraktionsvorsitzen Michael Roolf glauben schenken, dann hätte seine Fraktion ja einem Änderungsantrag der Fraktion der NPD, speziell der Drucksache 5/704 zustimmen müssen. Aber aus überdemokratischem Ehrgeiz, wählte man den bequemeren Weg und stimmte gegen unseren Änderungsantrag.

Damit die FDP die Flagge nicht weiter in den Wind hängt, sollte der Wähler die gelbe Fahne zur nächsten Landtagswahl wohl wieder einholen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Samstag, 22. Dezember 2007