Justiz sammelt Belastungsmaterial gegen Bürger, die Kinderschänder kritisieren
Am 12.März begann vor dem Landgericht Schwerin der Prozeß gegen einen Kinderschänder, der sich, wie er bereits gestand, an mindestens 10 Jungen in 33 Fällen sexuell vergangen hat.
Das jüngste Opfer war 6 Jahre alt. Der Triebtäter lauerte vor Grundschulen und Schwimmbädern, lockte die Kinder in seine Wohnung im Schweriner Norden und missbrauchte sie dort. Das ging monatelang so, ohne dass die Polizei in der Lage gewesen wäre, das widerliche Treiben schnell zu beenden. Verständlicherweise hat das zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Viele Bürger machten in Internetforen ihrem Ärger Luft und brachten klar zum Ausdruck, was sie von solchen Verbrechern hielten. Hinter diesen Menschen ist die Justiz jetzt her. Der vorsitzende Richter in Schwerin nahm die Protokolle der Internetforen zu den Akten, und die Staatsanwaltschaft will prüfen, inwieweit einige der Beiträge strafbar gewesen sein könnten.
Das ist keine leere Drohung. Man kann wegen Kritik an Kinderschändern, die in diesem Staat als schutzbedürftige Gruppe gelten, wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Der NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit bekam wegen angeblicher „Hetze“ gegen Kindervergewaltiger jüngst vom Amtsgericht Grevesmühlen eine Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro auferlegt. Davon könnte die Justiz inhaftierten Kinderschändern dann schöne Flachbildfernseher kaufen. Wie sehr dem System der Schutz von pädophilen Sexverbrechern am Herzen liegt, zeigt sich auch daran, dass der Name dieses Täters aus Respekt vor seinem „Persönlichkeitsrecht“ nicht genannt werden darf.
Es heißt immer nur „ein 24-jähriger Schweriner“. Kinderschänder bekommen meist Bewährung. Oder die Verfahren werden eingestellt wie bei dem Kinderpornofan Edathy von der SPD. Mit ihren Kritikern geht der Staat härter um. Deshalb: Vorsicht bei Internetkommentaren!
Sonst steht ganz schnell die Kripo vor der Tür. Nicht Kindern gilt die Hauptsorge der herrschenden politischen Klasse, sondern Kinderschändern. So ist das leider in diesem unseren Lande.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Montag, 16. März 2015
Das jüngste Opfer war 6 Jahre alt. Der Triebtäter lauerte vor Grundschulen und Schwimmbädern, lockte die Kinder in seine Wohnung im Schweriner Norden und missbrauchte sie dort. Das ging monatelang so, ohne dass die Polizei in der Lage gewesen wäre, das widerliche Treiben schnell zu beenden. Verständlicherweise hat das zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Viele Bürger machten in Internetforen ihrem Ärger Luft und brachten klar zum Ausdruck, was sie von solchen Verbrechern hielten. Hinter diesen Menschen ist die Justiz jetzt her. Der vorsitzende Richter in Schwerin nahm die Protokolle der Internetforen zu den Akten, und die Staatsanwaltschaft will prüfen, inwieweit einige der Beiträge strafbar gewesen sein könnten.
Das ist keine leere Drohung. Man kann wegen Kritik an Kinderschändern, die in diesem Staat als schutzbedürftige Gruppe gelten, wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Der NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit bekam wegen angeblicher „Hetze“ gegen Kindervergewaltiger jüngst vom Amtsgericht Grevesmühlen eine Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro auferlegt. Davon könnte die Justiz inhaftierten Kinderschändern dann schöne Flachbildfernseher kaufen. Wie sehr dem System der Schutz von pädophilen Sexverbrechern am Herzen liegt, zeigt sich auch daran, dass der Name dieses Täters aus Respekt vor seinem „Persönlichkeitsrecht“ nicht genannt werden darf.
Es heißt immer nur „ein 24-jähriger Schweriner“. Kinderschänder bekommen meist Bewährung. Oder die Verfahren werden eingestellt wie bei dem Kinderpornofan Edathy von der SPD. Mit ihren Kritikern geht der Staat härter um. Deshalb: Vorsicht bei Internetkommentaren!
Sonst steht ganz schnell die Kripo vor der Tür. Nicht Kindern gilt die Hauptsorge der herrschenden politischen Klasse, sondern Kinderschändern. So ist das leider in diesem unseren Lande.