So billig kann der Kinderschänder von Klein Zastrow davon kommen

So billig kann der Kinderschänder von Klein Zastrow - und vielleicht auch von Jarmen - davon kommen

Am vergangenen Freitag wurde ein elfjähriges Mädchen in Klein Zastrow bei Dersekow von einem Sexualverbrecher vergewaltigt.

Ein Verdächtiger wurde mittlerweile gefaßt, der vielleicht auch vor 9 Monaten ein zwölfjähriges Mädchen in Jarmen überfallen haben könnte.

Wenn er überführt und verurteilt werden sollte - welche Strafe hätte er zu erwarten?

Ermittelt wird gegen ihn wegen "schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern", §176 a des Strafgesetzbuches.

Danach kann mit zwei Jahren Gefängnis davon kommen, wer ein Kind vergewaltigt. Das gilt sogar dann, wenn er es mit mehreren Mittätern gemeinschaftlich tut oder das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

Mit 5 Jahren kann er davon kommen, wenn er das Kind zusätzlich bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

Zwei Jahre - die großzügige Mindeststrafe für Kindervergewaltiger, die ihr Opfer "nur" vergewaltigen und nicht in die Gefahr des Todes bringen - können zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zum Vergleich: Uli Hoeneß bekam für Steuerhinterziehung dreieinhalb Jahre ohne Bewährung.

Zum Vergleich: Die Mindeststrafe für bewaffneten Bankraub liegt bei 5 Jahren, auch ohne Bewährung.

Der Staat schützt die Banken und seine Steuergelder besser als seine Kinder.

Aber vielleicht bekommt der Kinderschänder von Klein Zastrow noch nicht einmal eine Bewährungsstrafe.

Pädophile - Leute, die Sex mit Kindern wollen - gelten heute als arme Kranke, die Hilfe brauchen. Der Kindervergewaltiger von Klein Zastrow kann sich jetzt schon einmal auf ein gemütliches Therapieplätzchen freuen.

Pädophile genießen mittlerweile sogar besonderen staatlichen Schutz. Gegen den NPD-Landtagsabgeordneten David Petereit wird ermittelt, weil er gegen Kinderschänder "gehetzt" haben soll. Das sei Volksverhetzung, § 130 des Strafgesetzbuches.

Dafür kann man bis zu 5 Jahren Gefängnis bekommen.

5 Jahre für "Hetze" gegen Kinderschänder , aber nur zwei Jahre mit Aussicht auf Bewährung für Kindervergewaltiger !

Das ist pervers.

Die NPD fordert: Härtere Strafen für Kinderschänder. Der US-Präsident Obama befürwortet für solche Taten die Todesstrafe. Wo er recht hat, hat er recht.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Montag, 02. Juni 2014