Da rollt der Rubel: „Staatsknete“ satt für Nachwuchs und Stiftungen der Etablierten.

Auch hierzulande erhalten die Jugend-Organisationen und Stiftungen der etablierten Parteien alljährlich „Staatsknete“ in durchaus beträchtlicher Höhe. Eine gesetzliche Grundlage für die Zahlungen an den Nachwuchs gibt es allerdings nicht.

Während das Gesamtbudget für die Parteien jahrelang bei insgesamt 133 Millionen Euro lag, wurde es schrittweise auf 141,9 im Jahre 2011 und auf 150,8 Mio. Euro für 2012 angehoben. Die Parteien bekommen vom Staat bzw. vom Steuerzahler also ohne jeden Zweifel auskömmliche finanzielle Mittel, um so auch ihre Nachwuchsarbeit zu finanzieren. Das sollte überdies für die parteinahen Stiftungen gelten. Auf diese Weise könnte zudem ein klares Zeichen gegen die von Staatsrechtlern immer wieder kritisierte Selbstbedienungs-Mentalität der Parteien gesetzt werden.

Im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/15 erkundigte sich der NPD-Abgeordnete David Petereit mittels einer Kleinen Anfrage nach den Zahlen für M-V (Zeitraum 2008 bis 2012).

 

  

 

 

  

 

 

  

 

 

  

 

 

  

 

 

  

 
  Polit. Stiftung Polit. Jugendorg. Gesamt
2008 99.539,63 89.509,18 189.048,81
2009 100.000,00 66.210,23 166.210,23
2010 100.000,00 95.055,23 195.055,23
2011 100.000,00 90.084,40 190.084,40
2012 98.497,25 135.616,82 234.114,07
 
OVG: Gesetzliche Grundlage für Zuschüsse an Parteien-Nachwuchs fehlt

Am 14. März 2012 hauten die Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit der Faust auf den Tisch. Auf Berufung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend änderten sie ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin. Das Urteil jenes Gerichts hatte das Bundesministerium verpflichtet, den Antrag der Nachwuchs-Organisation der Partei DieLinke. auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans für 2006 erneut zu bescheiden. Das Ministerium hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die Gliederung stehe nicht eindeutig auf dem Boden des Grundgesetzes. 

Das OVG Berlin-Brandenburg bezeichnete in seinem Urteil vom 14. März (OVG 6 B 19.11) die bisherige Finanzierung von Jugend-Verbänden der Parteien durch den Bund generell als rechtswidrig. Bislang wurden die Zuschüsse an die Organisationen lediglich im Haushaltsgesetz des Bundes von 2006 (Kinder- und Jugendplan) ausgewiesen. Das reicht nicht aus, entschied das Gericht, weil durch die Zuwendungen in Bereiche eingegriffen wird, die unter anderem „wesentliche Grundlagen des Gemeinwesens sowie das Neutralitätsgebot des Staates“ betreffen. Entsprechende Zuwendungen bedürfen einer speziellen gesetzlichen Grundlage. Eine Revision zum BVG wurde zugelassen. 

NPD-Devise auch weiterhin: Weg mit diesen Zuwendungen!

Bezogen auf die MV-Ableger der politischen Jugend-Organisationen stellen sich die Zuwendungen für den Zeitraum 2008 bis 2012 wie folgt dar (Kleine Anfrage, 6/2222):

Grüne Jugend 2.608,18
Junge Union  205.992,69
Junge Liberale 20.148,05
Jusos 226.685,05
Linksjugend  21.041,89
Gesamt 476.475,86

Zuwendungen zugunsten der MV-Ableger der einzelnen Stiftungen für den Zeitraum 2008 bis 2012:   

Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) 190.365,48
Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP) 35.904.24
Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) 18.018,40
Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU) 169.946,71
Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) 93.702,05
Gesamt 507.936,88

Im Entwurf für den Haushalt 2014/15 sind im Kapitel 0704 („Landeszentrale für politische Bildung“), Titel 684.01, von neuem jährliche Ansätze in Höhe von 250.000 Euro eingeplant, die den Stiftungen und politischen Jugendverbänden zugeschustert werden sollen. Die NPD-Fraktion wird sich per Antrag erneut für eine Streichung der Mittel aussprechen, die an anderer Stelle (z. B. Bibliotheken, Archive oder Begabtenförderung) viel dringender benötigt werden.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Samstag, 09. November 2013