Besserer Stellenschlüssel für Heime, höhere Löhne für Altenpfleger!

Deutsche weg, Ausländer rein: Anstatt endlich die Bedingungen für einheimische Fachkräfte zu verbessern, beschreitet die verantwortliche Politik auch im Bereich der Altenpflege den Weg des geringsten Widerstandes. Mehr und mehr wird auf Zuwachs von außen gesetzt.

In der Ankündigung für eine Sendung des NDR-Nordmagazins (Ausgabe vom 27. Juni) wurde unter anderem auf einen Beitrag verwiesen, der sich mit der Altenpflege befaßte. Auf  der Netzseite des Norddeutschen Rundfunks hieß es dazu:

„Nach wie vor bleiben in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Lehrstellen unbesetzt: Demographischer Wandel, Abwanderung und schlechte Schulnoten sind Gründe. Doch der Luxus, sich eine Lehrstelle in seiner Region aussuchen zu können, davon träumen Jugendliche in Europa. In Spanien lag die Jugendarbeitslosigkeit 2012 bei 49,3 % - diese Jugendlichen werden nun mobil. Dank einer Bundesinitiative, die Sprachkurs und Flüge zahlt, beginnen 20 Spanier in Schwerin gerade ihr Praktikum als Altenpfleger, im September folgt dann die Ausbildung.“

Fast gewinnt man den Eindruck von einem Bericht aus der Sportwelt, so nach dem Motto: A, B und C verließen den Verein, für die jetzt X, Y und Z geholt worden sind.

Mieser Verdienst für verantwortungsvolle und schwere Arbeit

„Demographischer Wandel“ (= drohender Volkstod) und „Abwanderung“ wurden auch in besagtem NDR-Beitrag fast schon als gottgegeben hingenommen. Dabei knirscht und knackt es im bedeutsamen Bereich der Altenpflege seit Jahren gewaltig, sind Lösungen dringend geboten und bei ein wenig gutem Willen auch möglich.

Ein Blick auf die Bruttoverdienste in der Altenpflege macht auch und gerade aus M-V-Sicht schon ein Problem deutlich: 

 

  

 

  

 

  

 

  

 

  

 

  

 

  

             
Bundesland Durchschnitts-Brutto Maximal-Brutto
Hessen 1.819 4.000
NRW 1.815 3.998
Hamburg 1.952 3.800
Ba-Wü 1.895 3.500
Niedersachsen 1.722 3.020
Berlin   1.813 3.000

In M-V beläuft sich der durchschnittliche Bruttoverdienst auf 1.467 Euro (Maximal-Brutto 2.500). Damit kämpft der Nordosten zusammen mit Thüringen verzweifelt um den Klassenerhalt. Selbst Länder wie Brandenburg, Bremen und das Saarland liegen zumindest im Hinblick auf die durchschnittlichen Verdienste um 200 bis 300 Euro über dem Niveau in M-V (Die Zahlen stammen aus www.gehaltsvergleich.com, abgerufen am 16. Juli 2013). Da nimmt es nicht wunder, daß gut ausgebildete Fachkräfte auch im Bereich der Altenpflege mit den Füßen abstimmen.

Erst das eigene Potential ausschöpfen

Nach Auffassung der NPD sollten die Verantwortlichen zunächst alles daransetzen, das eigene Potential auszuschöpfen. Dazu sind aber entscheidende Weichenstellungen notwendig. Eine anständige Bezahlung für eine psychisch wie physisch schwere Tätigkeit gehört dazu ebenso wie ein deutlich verbesserter Stellenschlüssel in den Pflegeanstalten. Beim jetzigen Stand sieht sich viel zu wenig Personal mit einem immer größeren Pflegeaufwand konfrontiert. Das geht eindeutig zulasten der alten Menschen, aber auch der Pflegerinnen und Pfleger.

Immerhin werden die Ausbildungsentgelte für den Bereich der Pflege zum 1. August um je 40 Euro angehoben. Ein Auszubildender im ersten Lehrjahr bekommt künftig 915,69 Euro (zuvor 875,69), im zweiten Jahr gibt es 977,07 (zuvor 937,07) und im dritten 1.078,38 (statt 1.038,38).

Richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Die Erhöhungen betreffen allerdings ausschließlich den Bereich des Öffentlichen Dienstes. Im Fall der kirchlichen Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie) gelten für gewöhnlich die Arbeitsvertrags-Richtlinien der Kirchen (AVR-K). Private Träger haben entweder Haustarifverträge oder handeln die Vergütungen frei aus.

Im übrigen kann ein Auszubildender im Pflegesektor unter Hinweis auf die Rechtsprechung durchaus eine höhere Vergütung verlangen. Unterschreitet die Ausbildungsvergütung die einschlägige tarifliche, branchenübliche oder in den AVR-K festgelegte Vergütung um mehr als 20 Prozent, ist sie laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr angemessen (Urteil des BAG vom 23.08.2011, 3 AZR 575/09).  
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Montag, 22. Juli 2013