Staatsanwaltschaft gräbt Exotengesetz aus, um Tino Müller zu verfolgen und veranstaltet viel Budenzauber.

Folgendes wird dem NPD-Landtagsabgeordneten Tino Müller vorgeworfen:

Er soll verantwortlicher Redakteur des Uecker-Randower Boten gewesen sein. Ein sehr entlegenes Gesetz aus den Tiefen der Weimarer Republik will es nämlich, daß ein Landtagsabgeordneter ein periodisch erscheinendes Druckwerk zwar herausgeben, aber nicht als Redakteur verantworten darf. Wenn er dies tut, gilt das nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat, und zwar auch dann, wenn der Inhalt der Zeitschrift rechtlich völlig unbedenklich ist.

Damals, vor über 70 Jahren, versteckten sich tatsächlich viele Zeitungsredakteure hinter einem Reichstagsmandat und der durch diese verliehene Immunität, um politische Gegner zu verleumden. Heute ist die Vorschrift völlig überholt, weil die Immunität eines Abgeordneten bei Bedarf blitzartig aufgehoben werden kann.

Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß die Staatsanwaltschaft von ganz oben die Anweisung bekam, sämtliche Rumpelkammern nach noch so verstaubten, halb vergessenen und sonst nie angewandten Paragraphenzombies zu durchwühlen, um die NPD dranzukriegen. Der Witz ist, daß die weisungsgebundenen Herrn und Damen von der Staatsanwaltschaft den Vorwurf noch nicht einmal beweisen können.

Deshalb haben sie in einem theatralischen Eilverfahren die Immunität Tino Müllers vom Landtag aufheben lassen, um sein Abgeordnetenbüro, seine Wohnung und gegebenenfalls ihn selbst durchsuchen zu können.

Natürlich in der Landtagswoche, und ganz zufällig waren die Medien schon vor dem zuständigen Europa-und Rechtsauschuß informiert.

Politischer kann eine Staatsanwaltschaft wohl kaum sein, und auch nicht hilfloser.
Verantwortlicher Redakteur eines Periodikums ist nicht etwa der, der Artikel schreibt, sondern jener, der nach außen hin als verantwortlicher Redakteur auftreten will. Es ist nicht zu sehen, wie irgendetwas, was bei einer Durchsuchung aufgefunden werden könnte, hierfür den Beweis erbringen könnte.

Wir schlagen vor, Tino Müller gleich auch noch wegen Hexerei anzuklagen. Vielleicht gelten ja auch noch ein paar Inquisitionsgesetze, die man aufzuheben vergessen hat.

Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Mittwoch, 24. April 2013