Untreueverdacht im Ueckermünder Rathaus – Bürgermeisterin angezeigt!

Vier Jahre in Folge organisierte der regionale NPD-Verband Kinderfeste im Ueckermünder Ueckerpark, vier Jahre – abgesehen von der kinderfeindlichen Nutzungsgebühr von 1.000 Euro – ohne nennenswerte Probleme bei den Anmeldungen und der Durchführung. 2012, im fünften Jahr, gab es dann eine unerwartete Wende von Seiten der Stadt bei der Genehmigung. Anfangs sollte die Durchführung weiterer Veranstaltungen, die zeitlich und örtlich in keinem Zusammenhang zum Kinderfest im Ueckerpark standen, als Ablehnungsgrund herhalten. Als die NPD daraufhin Ausweichtermine anmeldete, teilte die Bürgermeisterin die eigentlichen Ablehnungsgründe schriftlich mit: „Die Stadt Ueckermünde ist nicht gewillt, den Ueckerpark für Veranstaltungen mit nationalsozialistischem Gedankengut zur Verfügung zu stellen.“
 
Gegen diese rechtlich unbegründete Willkürmaßnahme klagte die NPD Uecker-Randow mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Greifswald, so daß das Kinderfest doch noch zum Erfolg wurde.
 
Da es selbst einem juristischen Laien von vornherein hätte klar sein müssen, daß die NPD gegen den Ablehnungsbescheid klagen und die Stadt Ueckermünde den Prozeß verlieren würde, stellt sich die Frage, warum Heidi Michaelis den Gang vors Gericht und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für die Stadtkasse mutwillig herausforderte.
Es könnte durchaus sein, daß sie ihre letzten Tage auf dem Bürgermeisterstuhl,  aus Angst vor der künftigen Bedeutungslosigkeit, für einen aussagekräftigen „Kampf gegen Rechts“ nutzen will. Die Eignung für eine spätere Verwendung von Michaelis im bezahlten Anti-Rechts-Milieu wäre damit ebenso abgesichert.
So einfach soll es ihr aber nicht gemacht werden, der NPD-Stadtvertreter und Bewerber für das Bürgermeisteramt Marko Müller stellte heute Strafanzeige wegen Untreue gegen Michaelis.
 
„Die Bürgermeisterin hat mutwillig und in voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit ihres Verwaltungshandelns eine Niederlage in einem Gerichtsverfahren in Kauf genommen, nur um ihre Menschenverachtung gegen Andersdenkende unter Beweis zu stellen. Dadurch ist ein Vermögensschaden für unsere Stadt entstanden. Der Tatbestand der Haushaltsuntreue kann auch durch die Verschwendung öffentlicher Gelder in objektiv aussichtslosen Rechtsstreitigkeiten verwirklicht werden. Dies ist im Ueckermünder Rathaus meiner Überzeugung nach der Fall.“, so Marko Müller in seiner Begründung.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 09. August 2012