Bürger zahlen die Zeche

Steigende finanzielle Belastungen für die Einwohner und gravierende Einschnitte in das kulturelle und touristische Leben, so könnte man den Maßnahmenplan der Stadt Burg Stargard bezeichnen, welcher für das notwendige Haushaltssicherungskonzept erstellt wurde.

Laut Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gebietskörperschaft ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu beschließen, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann. Die zuständige Verwaltung muß dies unter bestimmten Anforderungen erarbeiten. Neben einem Zeitraum, in dem der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird, müssen auch Maßnahmen dargestellt und durchgeführt werden, durch die der Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbedarfs vermieden wird.

In den Städten Burg Stargard und Neubrandenburg ist dies traurige Realität. Im neuen Großkreis Mecklenburgische Seenplatte sieht es nicht besser aus, ein ausgeglichener Haushalt ist in weiter Ferne gerückt.

Eine als bürgerfreundliche und mit finanziellen Einsparungen propagierte Kreisgebietsreform zeigt ihr wahres Gesicht. Die von den etablierten Blockparteien vehement verteidigten Vorteile der Kreisgebietsreform sind offenbar ausgeblieben. Auch sie müssen sich jetzt der Realität stellen.
Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde berät die Gebietskörperschaft und kann auch mitunter den Rotstift ansetzen und freiwillige Ausgaben streichen. Gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben müssen geleistet werden und können somit nicht eingespart werden.

Die finanziellen Belastungen und die Verringerung der Zuweisungen durch das Land bringen vielerorts die Städte in finanzielle Engpässe. Auch die regelmäßige Erhöhung der Kreisumlage, also die Zahlung der Stadt an den Landkreis, bringen weitreichende finanzielle Folgen mit sich.
Doch was kann die Stadt oder der Landkreis unternehmen, um ihre Ausgaben zu senken oder ihre Einnahmen zu erhöhen? Die Maßnahmen zur Haushaltssicherung der Stadt Burg Stargard sprechen eine klare Sprache! Die Bürger sollen mehr bezahlen und werden dafür mit weitreichenden Einschnitten in das kulturelle und touristische Leben bestraft.

Senkung der Verwaltungskosten

Die Reduzierung der Stellen ist ein Ziel, welches die Stadt verfolgt. Doch vielmehr sollte die Verwaltung bürgerfreundlich sein. Dies ist ohnehin fraglich, da nach der Kreisgebietsreform Zuständigkeiten unzureichend geklärt sind und auch hinsichtlich erhöhter Fahrwege der Bürger ein Ansprechpartner in seiner Umgebung braucht.

Veräußerung / anderweitige Verwertung gemeindlichen Vermögens

Der Ausverkauf von Volkseigentum, sprich Privatisierung, wird hier weiter vorangetrieben. Als Maßnahme wird der Verkauf des Feuerwehrgerätehauses angeregt. Privatisierung bedeutet Abbau der städtischen Infrastruktur, und da eine Privatperson oder ein Unternehmen profitorientiert arbeitet, wird zwangsläufig die Qualität sinken.

Ausschöpfung steuerlicher Einnahmemöglichkeiten

Der Erlaß einer Zweitwohnungssteuersatzung wurde durch die Stadtvertretung mittlerweile beschlossen. Auch die Anhebung anderer Steuerarten, wie beispielsweise die Hundesteuer, wird in Betracht gezogen.  Bei der Zweitwohnungssteuer werden auch Bürger zu Kasse gebeten, welche Besitzer eines Garten sind. Dies regelt die Satzung!

Senkung direkter Geldzuwendungen an Vereine / Verbände

Die Vereine und Verbände bestimmen und gestalten das öffentliche Leben mit. Viele dieser Vereine sind auf Geldzuwendungen angewiesen, um ihre Tätigkeiten fortführen zu können. Selbst eine geringfügigere Geldzuwendung bedeutet oftmals das Ende ihrer Arbeit.

Senkung freiwilliger Leistungen an Dritte und an kulturelle und touristische Einrichtungen der Stadt

Die freiwilligen Leistungen an Dritte umfassen beispielsweise Geldzuwendungen für Veranstaltungen. Auch die Erhöhung der Nutzungsgebühren für Freiflächen sowie Gebäuden sind in Erwägung gezogen worden. Durch die offensichtlichen Nachteile für Veranstalter wird es wohl in Zukunft weniger Veranstaltungen in Burg Stargard geben, das bedeutet auch, daß weniger Besucher die Rosenstadt besuchen werden.

Die Bibliothek, die Touristeninformation und die Burg sowie das dazugehörige Museum sollen „optimiert“ werden. Dazu gehört beispielsweise die Erhöhung der Eintrittsgelder für die Burganlage und die Einführung von Parkplatzgebühren. Über Einsparungen bei den übrigen städtischen Einrichtungen wurde in der Vergangenheit mehrfach diskutiert. Festzuhalten ist hierbei, daß mehrere andere Städte mit einem Haushaltssicherungskonzept ihre Bibliothek und Touristeninformation aus finanziellen Gründen aufgegeben mußten. Das ist zwar nicht geplant, aber Einschnitte oder nachteilige Veränderungen werden für den Bürger und Touristen spürbar sein.

Erhöhung der Einnahmen durch die Anpassung von Mieten und Pachten

Die Erhöhung der Pacht für die Garagenanlage am Sabeler Weg wurde bereits durchgeführt. Dagegen steht die Erhöhung für Kleingartenanlagen noch aus. Sollte dies wirklich vollzogen werden, gerade hinsichtlich der zusätzlichen Kosten aus der Zweitwohnungssteuer, werden viele Kleingärtner ihren Spaten an den Nagel hängen können. Gerade finanzschwache Bürger nutzen ihren Garten als Naherholungszentrum, da das Geld für einen Urlaub nicht vorhanden ist.

Verringerung der Kosten der Straßenbeleuchtung

Eine nicht nachvollziehbare Maßnahme soll die eventuelle Reduzierung der Leuchtzeiten darstellen. Bei einer steigenden Kriminalitätsrate müssen  Präventivmaßnahmen durchgeführt werden und nicht, daß die Kriminalität gefördert wird. 

Zusammenfassend bei allen aufgeführten Maßnahmen kann man sagen, daß die Stadt zwar handeln muß, aber dies darf nicht zu Lasten der Bürger geschehen. Denn nicht die Einwohner sind an der katastrophalen Lage der Stadt Schuld, sondern die Politik der etablierten Blockparteien.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 17. April 2012