Vorsicht, neue Niedriglohn-Jobs!
„Bürgerarbeit“ heißt die Zauberformel, mit der Langzeiterwerbslosen die „Brücke“ zum ersten Arbeitsmarkt gebaut werden soll …
Die meisten Medien haben Beifall geklatscht - und es hört sich im ersten Moment auch gut an: Langzeitarbeitslose sollen durch das vom Bund (Ministerium Ursula von der Leyen/CDU) aufgelegte Modell der „Bürgerarbeit“ wieder eine Chance erhalten. Einer Vorbereitungs- folgte die Beschäftigungsphase, die am 15. Januar dieses Jahres begann.
Im regierungsamtlichen Sprachgebrauch werden unter Stellen für „Bürgerarbeit“ „zusätzliche und im öffentlichen Interesse“ liegende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verstanden. Die Stellen sind auf drei Jahre angelegt. Vermittelt werden sollen Personen, „bei denen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt derzeit nicht möglich ist“, heißt es in den „Richtlinien zur Förderung von Integrationsprojekten“ der Landesregierung. Zum Einsatz sollen „Bürgerarbeiter“ in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Landschaftspflege sowie in Reinigungs-, Betreuungs- und Pflegetätigkeiten gelangen.
Hier wird der eine oder andere beginnen, mit der Stirne zu runzeln. Zu Recht. Entsteht doch hiermit zumindest potentiell eine Konkurrenz für kleinere oder mittlere Firmen.
Kommunen reißen sich um „Bürgerarbeiter“
Die Kommunen hingegen schreien im Land der scheinbar unbegrenzten Niedriglohn-Möglichkeiten natürlich „hurra“. Sie, die wegen einer auslandsfreundlichen Ausgabenpolitik des Bundes immer weniger Geld zur Verfügung haben, greifen begierig nach dem Strohhalm „Bürgerarbeit“: Die Betroffenen können dort eingesetzt werden, wo der Staat eigentlich gefordert wäre, reguläre, auskömmlich bezahlte Arbeit zu schaffen. Zum zweiten gibt es Geld vom Bund und nicht zuletzt wird die Erwerbslosenstatistik um jene „Bürgerarbeiter“ bereinigt.
Und wie sieht’s mit dem Geld aus, das so ein „Bürgerarbeiter“ erhält? „Der monatliche Bruttoverdienst wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 900 Euro bei maximal 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche festgelegt“, heißt es in einer Kleinen Anfrage, die der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs jüngst zum Thema gestellt hat (siehe auch Drucksache 6/67).
Auf Pastörs’ Frage, wie hoch im Vergleich dazu das durchschnittliche Monatseinkommen eines Menschen ist, der eine „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ (Ein-Euro-Job) ausübt, entgegnet die Landesregierung, über „keine Angaben“ zu verfügen. Hier kann Nachhilfeunterricht erteilt werden. Ein „1-Euro-Jobber“ (alleinstehend mit eigener Wohnung, Wochenarbeitszeit 30 Stunden) erhält
Läppische 714 Euro im Monat für 30 Stunden Wochenarbeitszeit
Macht 840 Euro, derweil ein „Bürgerarbeiter“ mit lediglich 714 Euro nach Hause geht, wie die Stadtverwaltung Hannover auf Anfrage eines Bezirksratsmitglieds zugeben mußte.
Selbstverständlich kann es nicht darum gehen, die eine gegen die andere Gruppe auszuspielen (das tun Regierende und Medien schon zur Genüge), zumal so ein Ein-Euro-Jobber nur über ein halbes Jahr beschäftigt und hierbei kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die „Bürgerarbeiter“ sind mindestens genauso schlecht dran, wenngleich ihnen ihre Tätigkeit mit der Laufzeit von drei Jahren schmackhaft gemacht wird. Im Ergebnis handelt es sich allerdings um eine Verschärfung im Bereich der Niedriglohntätigkeit.
Wenn schon „Bürgerarbeit“, muß der Ausweg darin bestehen, die Bürgerarbeit so zu gestalten, daß derjenige, dem eine Leistung abverlangt wird, von dieser Arbeit aus eigener Kraft sein Leben bestreiten kann (1300 bis 1400 Brutto wären das Mindeste) - natürlich immer unter der Voraussetzung, daß durch Bürgerarbeit keine reguläre Beschäftigung verdrängt wird. Die Realität in der turbokapitalistischen BRD dürfte allerdings in einer Zementierung des augenblicklichen Zustandes bestehen.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Montag, 05. Dezember 2011
Die meisten Medien haben Beifall geklatscht - und es hört sich im ersten Moment auch gut an: Langzeitarbeitslose sollen durch das vom Bund (Ministerium Ursula von der Leyen/CDU) aufgelegte Modell der „Bürgerarbeit“ wieder eine Chance erhalten. Einer Vorbereitungs- folgte die Beschäftigungsphase, die am 15. Januar dieses Jahres begann.
Im regierungsamtlichen Sprachgebrauch werden unter Stellen für „Bürgerarbeit“ „zusätzliche und im öffentlichen Interesse“ liegende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verstanden. Die Stellen sind auf drei Jahre angelegt. Vermittelt werden sollen Personen, „bei denen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt derzeit nicht möglich ist“, heißt es in den „Richtlinien zur Förderung von Integrationsprojekten“ der Landesregierung. Zum Einsatz sollen „Bürgerarbeiter“ in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Landschaftspflege sowie in Reinigungs-, Betreuungs- und Pflegetätigkeiten gelangen.
Hier wird der eine oder andere beginnen, mit der Stirne zu runzeln. Zu Recht. Entsteht doch hiermit zumindest potentiell eine Konkurrenz für kleinere oder mittlere Firmen.
Kommunen reißen sich um „Bürgerarbeiter“
Die Kommunen hingegen schreien im Land der scheinbar unbegrenzten Niedriglohn-Möglichkeiten natürlich „hurra“. Sie, die wegen einer auslandsfreundlichen Ausgabenpolitik des Bundes immer weniger Geld zur Verfügung haben, greifen begierig nach dem Strohhalm „Bürgerarbeit“: Die Betroffenen können dort eingesetzt werden, wo der Staat eigentlich gefordert wäre, reguläre, auskömmlich bezahlte Arbeit zu schaffen. Zum zweiten gibt es Geld vom Bund und nicht zuletzt wird die Erwerbslosenstatistik um jene „Bürgerarbeiter“ bereinigt.
Und wie sieht’s mit dem Geld aus, das so ein „Bürgerarbeiter“ erhält? „Der monatliche Bruttoverdienst wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 900 Euro bei maximal 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche festgelegt“, heißt es in einer Kleinen Anfrage, die der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs jüngst zum Thema gestellt hat (siehe auch Drucksache 6/67).
Auf Pastörs’ Frage, wie hoch im Vergleich dazu das durchschnittliche Monatseinkommen eines Menschen ist, der eine „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ (Ein-Euro-Job) ausübt, entgegnet die Landesregierung, über „keine Angaben“ zu verfügen. Hier kann Nachhilfeunterricht erteilt werden. Ein „1-Euro-Jobber“ (alleinstehend mit eigener Wohnung, Wochenarbeitszeit 30 Stunden) erhält
- rd. 350,00 Euro Grundsicherung,
- rd. 300,00 Euro Miete plus Heizkosten,
- rd. 130,00 Euro Mehraufwandsentschädigung,
- rd. 60,00 Euro Fahrtkosten (Monatskarte).
Läppische 714 Euro im Monat für 30 Stunden Wochenarbeitszeit
Macht 840 Euro, derweil ein „Bürgerarbeiter“ mit lediglich 714 Euro nach Hause geht, wie die Stadtverwaltung Hannover auf Anfrage eines Bezirksratsmitglieds zugeben mußte.
Selbstverständlich kann es nicht darum gehen, die eine gegen die andere Gruppe auszuspielen (das tun Regierende und Medien schon zur Genüge), zumal so ein Ein-Euro-Jobber nur über ein halbes Jahr beschäftigt und hierbei kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die „Bürgerarbeiter“ sind mindestens genauso schlecht dran, wenngleich ihnen ihre Tätigkeit mit der Laufzeit von drei Jahren schmackhaft gemacht wird. Im Ergebnis handelt es sich allerdings um eine Verschärfung im Bereich der Niedriglohntätigkeit.
Wenn schon „Bürgerarbeit“, muß der Ausweg darin bestehen, die Bürgerarbeit so zu gestalten, daß derjenige, dem eine Leistung abverlangt wird, von dieser Arbeit aus eigener Kraft sein Leben bestreiten kann (1300 bis 1400 Brutto wären das Mindeste) - natürlich immer unter der Voraussetzung, daß durch Bürgerarbeit keine reguläre Beschäftigung verdrängt wird. Die Realität in der turbokapitalistischen BRD dürfte allerdings in einer Zementierung des augenblicklichen Zustandes bestehen.