Beschwerden gegen Kreisreform zurückgewiesen

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird künftig aus sechs Monsterkreisen und zwei kreisfreien Städten bestehen. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald wies heute Beschwerden gegen die Kreisreform, mithin das Projekt der SPD-CDU-Landesregierung, zurück.  
 
Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung werde durch die Reform nicht verletzt, so die Richter, die auch die Größe der künftigen Kreise (fünf von sechs sind größer als das Bundesland Saarland) nicht beanstandeten. Zwar gebe die Verfassung eine objektive Garantie für den Bestand der Kreise als Verwaltungseinrichtungen. Einen Anspruch auf Gebietsbestand bestehe indes nicht, erklärte Gerichtspräsidentin Hannelore Kohl, selbst SPD-Mitglied.  
 
Drei Richter mit abweichender Meinung
 
Drei der sieben Richter vertraten allerdings eine abweichende Meinung. Sie sind der  Auffassung, daß den Verfassungsbeschwerden hätte stattgegeben werden müssen. Der Gesetzgeber habe nicht untersuchen lassen, welche Konsequenzen aus einer Kreisgröße von mehr als 4000 km² erwachsen könnten.
 
Ein normatives Umfeld, das die Wahrnehmung des Ehrenamtes erleichtere, vermochten die drei Richter überdies nicht zu erkennen. Mit anderen Worten: Vielen Freiberuflern und Selbständigen dürfte es künftig sehr schwerfallen, ein Mandat in den neuen XXL-Kreisen mit der gebotenen Sorgfalt auszufüllen. Die Entfernungen sind ganz einfach zu groß.
 
Und so wird der Nordosten der BRD künftig aussehen*:
 
SÜDWESTMECKLENBURG - 4.750 km²
(bisherige Landkreise Ludwigslust und Parchim mit Verwaltungssitz Parchim)
 
MITTLERES MECKLENBURG - 3.421 km²
(bisherige Landkreise Güstrow und Bad Doberan mit Verwaltungssitz Güstrow)
 
MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE - 5.469 km²
(Neubrandenburg und Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Müritz, vom Landkreis Demmin die Städte Dargun und Demmin sowie die Ämter Demmin-Land, Malchin, Stavenhagen und Treptower Tollensewinkel mit Verwaltungssitz Neubrandenburg)
 
NORDVORPOMMERN - 3.188 km²
(Insel Rügen, Hansestadt Stralsund und derzeitiger Landkreis Nordvorpommern mit Verwaltungssitz Stralsund)
 
SÜDVORPOMMERN - 3.928 km²
(Greifswald, Landkreise Uecker-Randow und Ostvorpommern sowie vom Landkreis Demmin die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz mit Greifswald als Verwaltungssitz)
 
NORDWESTMECKLENBURG -  2.117 km²
(Hansestadt Wismar und Landkreis Nordwestmecklenburg mit Wismar als Verwaltungssitz)
 
* Zum Vergleich: Das Saarland (ein Bundesland!) hat eine Fläche von 2.569 km²…
 
Verstoß gegen Prinzip der Überschaubarkeit
 
Gegen die Reform hatten neben fünf Landkreisen die beiden kreisfreien Städte Greifswald und Wismar geklagt. Die Beschwerdeführer sehen durch die nunmehr in Kraft tretende Großkreis-Struktur das Prinzip der Überschaubarkeit verletzt. Auch dürfte es einem Abgeordneten aus Niepars bei Stralsund schwerfallen, über ein Bauvorhaben auf der Insel Rügen erschöpfend zu urteilen.
 
Und: Das Land behauptet zwar, mit der neuen Kreisstruktur seien Einsparungen verbunden. Doch hat der Landkreistag berechnet, daß die Einspareffekte weniger als 0,621 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben der Landkreise betragen.
 
NPD hatte alternatives Modell vorgelegt
 
Letzten Endes folgte das Gericht der Auffassung der Landesregierung. Ihrem Konzept der Mammutkreise liegt (wieder einmal) der „demographische Wandel“ zugrunde. So würden 2020 nur noch 1,5 Millionen Menschen in M/V leben (derzeit: 1,65 Mio.). Anstatt nun aber – wie von der NPD gefordert – zielgerichtete familienpolitische Initiativen zu starten, um so die drohende Vergreisung zu stoppen, knicken die Versager von den selbsternannten demokratischen Parteien vor der fatalen Entwicklung endgültig ein.
 
Die NPD hat schon 2008 ein Alternativmodell zur jetzigen Kreisreform vorgelegt. Dabei sollten erhebliche Teile der Verwaltungen der noch bestehenden Landkreise an die Behörden der Kreisstädte angegliedert werden. Den Zentren sollte die Aufgabe zufallen, beispielsweise Bauamt, Umweltbehörde oder Führerscheinstelle unter ihre Fittiche zu nehmen (Modell der umlandbetreuenden Stadt). 
 
NPD bei Wahlen für die neuen Kreistage auf Stimmzettel vertreten!
 
Am 4. September wählen die Bürgerinnen und Bürger die neuen Kreistage. Die NPD wird flächendeckend antreten.
 
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 18. August 2011