Frau Kuder und die kostenlose Rechtsberatung

Etwa 2500 Bürgerinnen und Bürger machten in den vergangenen drei Jahren vom Angebot kostenloser Rechtsberatung Gebrauch. Wer aber sorgte für den entsprechenden Druck?
 
Das Land hatte im Juni 2008 begonnen, an verschiedenen Amtsgerichts-Standorten* so genannte niederschwellige Beratungsmöglichkeiten für finanziell eher schlecht gestellte Bürger einzurichten bzw. neu zu beleben. Das Ergebnis: In drei von vier Fällen erhielten die Ratsuchenden durch die Anwälte vor Ort eine abschließende Beratung.
 
Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte gegenüber den Medien unter anderem: Die Praxis habe gezeigt, „daß gerade Personen mit mittelosem Einkommen Schwellenängste haben, einen Anwalt aufzusuchen. Diese Ängste sollen mit den kostenlosen Beratungsstellen, dem Angebot einer bürgernahen Justiz, genommen werden.“ Und: „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, daß auch sozial schwache Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert kompetente Rechtshilfe erhalten!“, schmetterte Frau Kuder in wahlkämpferischer Manier in die Runde.
 
Ohne Druck von unten wird oben nicht aufgewacht!
 
Was sie nicht sagte: Die Einrichtung jener Beratungsstellen war eine Reaktion auf die (Anti-)Hartz-IV-Beratung der NPD. Ende 2007 erklärte Frau Kuder laut dem Netznachrichtendienst MV.Regio, „der von der NPD veranstalteten Sozialberatung eigene bürgernahe Angebote der Justiz entgegensetzen“ zu wollen. „Auch bei einfachen Rechtsfragen, etwa einem Behördenbescheid, sollen Bürger dort Hilfe“ erhalten. Die zentrale Frage, die Uta-Maria Kuder dabei umtrieb, lautete: „Wie können wir Rechtsberatung anbieten für Leute, die sonst zu Herrn Andrejewski (Rechtsanwalt und NPD-Landtagsabgeordneter – d. Red.) gehen, sei es mit Hartz-Bescheiden, die sie nicht verstehen oder anderen Problemen?“ 
 
Ohne die Initiative der nationalen Opposition wären die Machthaber wohl nie und nimmer darauf gekommen, die jetzigen Angebote zu schaffen. Auch hier gilt also das alte Sprichwort: Ohne Druck von unten wird oben nicht aufgewacht!
 
* Amtsgerichts-Standorte: Anklam, Bergen auf Rügen, Demmin, Greifswald, Pasewalk, Ribnitz-Damgarten Schwerin, Ueckermünde und Wolgast sowie das Rathaus Malchin.   Nicht ganz von ungefähr gibt es die Angebote in Kommunen, in denen die NPD vor fünf Jahren überdurchschnittlich gute Resultate erzielte. 

Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 28. Juli 2011