Keine Verjährung von Sexualstraftaten!

Sexualverbrechen gehören zu den widerlichsten Schandtaten überhaupt. Die NPD-Fraktion hat sich des Themas in der abgelaufenen Legislaturperiode mit einer Reihe von Anträgen angenommen.
 
Mehrfach forderten die Nationalen die rot-schwarze Landesregierung dabei auf, ein Zentralregister für Sexualstraftäter einzurichten. Auf so ein Verzeichnis könnten Personalräte oder andere Gremien in Erziehungseinrichtungen bereits im Vorfeld von Bewerbungsgesprächen zurückgreifen, um sich auf diese Weise über den Leumund von Bewerbern zu informieren.
 
Auch hätten Verantwortliche in Sportvereinen, bei den Jugendfeuerwehren und in anderen Organisationen durch einen Zugriff auf genanntes Register die Möglichkeit zu überprüfen, ob Mitarbeiter und Bewerber dort erfaßt sind (Drucksachen 5/1480 und 5/469).  
 
Derzeitige Regelungen eine Verhöhnung der Opfer
 
Der Verjährung von Sexualstraftaten widmete sich ein weiterer Vorstoß der nationalen Fraktion. Nach derzeitigem (BRD-)Recht ist sexueller Mißbrauch an Kindern zehn Jahre nach Volljährigkeit des Opfers verjährt. Bei schwerem sexuellen Kindesmißbrauch beträgt die Frist 20 Jahre. Ein unerträglicher Zustand, zumal in diesen Fällen sexuellen Mißbrauchs von Kindern nicht – wie von der NPD gefordert – die Todesstrafe den größtmöglichen Opferschutz gewährt.
 
Die kurzen Verjährungsfristen sind de facto eine Verhöhnung der Opfer. Folgerichtig forderte die nationale Opposition im Landtag die Herren Sellering und Co. dazu auf, im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen. Zielrichtung: keine Verjährung von sexuellen oder pornographischen Straftaten, die an Kindern begangen wurden (Drucksache 5/2152)!
 
Überwachungspraxis von NPD hinterfragt
 
Im Herbst des vergangenen Jahres verging sich ein einschlägig wegen Sexualdelikten vorbestrafter Mann an einem Jungen in Neustrelitz. Die NPD nahm den Vorfall zum Anlaß, um die Landesregierung aufzufordern, die Überwachungspraxis der aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexual- und Gewaltstraftäter zu überprüfen. Schließlich war der Tatverdächtige seit Mai 2010 im regierungsoffiziellen Kontrollinstrument „FoKuS“ registriert (Drucksache 5/3795). In einem weiteren Antrag wurden die Regierenden nachdrücklich gemahnt, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um es aus der Haft oder aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern unmöglich zu machen, sich erneut an Kindern zu vergehen.“ In der Begründung heißt es: „Da dem Staat das Gewaltmonopol zusteht, hat er auch die Pflicht, zum Schutz des Volkes hiervon Gebrauch zu machen“ (Drucksache 5/3746).


Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 12. Juli 2011