Der Wahlkampf hat begonnen

Laut Sondernutzungserlaubnis der Stadt Ueckermünde ist das Anbringen von Plakaten an fünf Wahlplakattafeln ab dem 4. Juni gestattet.

Mit Drucksache DS-10/0068 beschloß die Stadtvertretung bei Gegenstimmen der NPD-Fraktion in ihrer Sitzung am 25. März 2010, daß die allgemeine Wahlwerbung in der Stadt ausschließlich über die Nutzung von Wahlplakattafeln, welche an fünf Standorten im Stadtgebiet aufgestellt wurden, erfolgen darf. Jede Partei oder Wählergruppe darf maximal zwei Plakate pro Standort anbringen.

Nach Auffassung der NPD-Stadtvertreter handelt es sich um eine rechtswidrige Einschränkung des Wahlkampfes, da jeder Partei nur noch maximal zehn Plakate im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Der zuständige NPD-Kreisverband kündigte zwischenzeitlich an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um gegen den benannten Beschluß vorzugehen.

Trotz alledem begannen heute örtliche NPD-Mitglieder damit, die genehmigten Plakate im Stadtgebiet anzubringen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 09. Juni 2011