Schwere Kost für chronisch Kranke

Hintergrund: Vor etwas mehr als zwei Jahren wurde genanntem Personenkreis der Zuschlag für eine der Krankheit entsprechende Ernährung gestrichen. Dieser menschenverachtende Einschnitt weckt Erinnerungen an die Landtagssitzung vom 30. Januar 2009. Behandelt wurde seinerzeit ein Antrag der NPD-Fraktion mit dem Titel: „Mehrbedarf aus medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung nicht antasten.“
 
„Mehrbedarf in angemessener Höhe“
 
Laut § 21 (5) Sozialgesetzbuch II erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen, einen „Mehrbedarf in angemessener Höhe“. Die Formulierung an sich bietet schon einen großen Ermessensspielraum. Was angemessen ist, entnehmen die Behörden den Empfehlungen einer Organisation mit dem Bandwurmnamen „Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostenzulagen.“ Bis Ende 2008 wurden für über 20 Krankheitsbilder Mehrbedarfe in Höhe von 25,56 bis 66,47 Euro angeraten. Dann erfolgte der Einschnitt. Plötzlich vertrat der Verein die Auffassung, daß die Mehrzahl der Berechtigten ihren Anspruch auf einen Mehrbedarf einbüßen sollte. Alle Lebensmittel, die dem krankheitsbedingt speziellen Bedarf entsprächen, könnten locker aus dem Regelsatz finanziert werden. So die Auffassung der Verantwortlichen, die unter Garantie nicht derart zum Haushalten gezwungen werden.
 
NPD-Auffassung: Hände weg vom Mehrbedarf aus medizinischen Gründen
 
Die NPD forderte mit dem oben genannten Antrag die Landesregierung zu einer Initiative im Bundesrat auf. Dort sollten sich die Sellering und Co. für eine Neufassung des § 21 (5) SGB II einsetzen und zwar dergestalt, daß die Mehrbedarfe für den genannten Personenkreis „den jeweiligen Beträgen nach mindestens auf dem bis 2008 geltenden Niveau und mindestens für die bisher berücksichtigten Betroffenen genau bezeichnet werden.“
 
Der NPD-Abgeordnete Rechtsanwalt Michael Andrejewski brachte es in der Begründung für den Antrag auf den Punkt: „Hier wird auf Kosten der Schwächsten gespart, während gleichzeitig Milliardenhilfen an Spekulanten fließen und Konjunkturprogramme auf den Weg gebracht werden, die den Konsum stärken sollen. Es würde nicht nur der Gesundheit der chronisch kranken Langzeiterwerbslosen, sondern auch der Konjunktur dienen, wenn sie die bisherigen Leistungen weiter beziehen könnten.“ 
 
Doch es half nichts. Die „demokratischen“ Fraktionen im Landtag erwiesen sich ebenso wie der „Deutsche Verein“ als zynisch und wirklichkeitsfremd. Sie lehnten auch diesen Vorstoß der volkstreuen Opposition ab. Genannter Verein „bietet“, wie es im Nordkurier-Kommentar heißt, „scheinbar die nötige Lobby für die Sparpolitik von Bund, Ländern und Kommunen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Sonntag, 03. April 2011