Seen in Gemeindehand!

Bekanntlich beschäftigt sich bereits seit einiger Zeit die Bodenverwertungs- und Verwaltungs- GmbH (BVVG) mit dem Gedanken, auch die in Mecklenburg-Vorpommern bundeseigenen 226 Seen mit einer Gewässerfläche von insgesamt 4.200 Hektaren zu verkaufen. Unter anderem sind von den Privatisierungsabsichten auch beliebte Ausflugsziele wie etwa Flächen des Malchiner Sees oder des Teterower Sees betroffen. Das Ansinnen der Landespolitik, etwa 50 Seen von öffentlichem Interesse unentgeltlich an das Land Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen, wies die BVVG jüngst zurück.
 
Obwohl sich der öffentliche Druck zuletzt mit einer 120.000 Unterschriften umfassenden Petition gegen den Seen-Ausverkauf erhöhte und das Land bereits vor einem Jahr eine Bundesratsinitiative anstrengte, möchte der Bund die Seen allerdings nicht „verschenken“. Deshalb sind bis zum Sommer Verhandlungen zwischen dem Bundesland und der BVVG anberaumt worden. Dabei soll der Verkaufspreis im Zuge einer Übertragung verhandelt werden. Die BVVG wittert ein einträgliches Geschäft.
 
Millionenschweres Geschäft für die BVVG
 
Welche 50 mecklenburgischen und pommerschen Seen Gegenstand der Verhandlungen sind, wurde bislang nicht bekannt. Bekannt wurde aber, daß das Land zunächst ein vom Bund vorgelegtes Verkaufsangebot zurückgewiesen hat, da es nicht akzeptabel sei.
 
Die BVVG verlangt je Hektar Gewässerfläche 1.000 Euro – für angrenzende Grün- und Agrarflächen sogar bis zu 11.000 Euro je Hektar. Bei einer Übernahme der 50 in Frage stehenden Seen, die eine Gesamtfläche von nahezu 2.500 Hektar aufweisen, wäre dies ein Betrag von 2,5 Millionen Euro, den die BVVG verlangt.
 
Allgemeingut wird zu Höchstpreisen an die öffentliche Hand verkauft
 
Es ist grotesk, aber auch bezeichnend für das Geschäfts-„Gebaren“ des Bundes. Allgemein zugängliche Gewässer und Seen sollen dem Land als Träger öffentlicher Belange verkauft werde, damit es auch in Zukunft Allgemeingut bleibt.
 
Dieser Kuhhandel müßte mit Geldern der öffentlichen Hand beglichen werden, da die BVVG sonst mit einer Privatisierung an Dritte nach Höchstgebot droht. Eine Privatisierung der Seen würde bedeuten, daß die Wasserflächen und angrenzenden Uferflächen nicht mehr als kostenloser Naherholungsraum für die Anwohner zur Verfügung steht. Eine einzigartige Pflanzen- und Tierwelt wäre den kommerziellen Interessen von künftigen privaten Eignern ausgeliefert. Dies scheint jedoch die BVVG nicht zu interessieren.
 
Seen gehören endlich in Gemeindehand!
 
Somit verkommen unsere Seen zur „Spekulations- und Geschäftsmasse“ der BVVG. Aus nationaler Sicht ist dies ein Frevel. Die NPD machte ein ums andere Mal deutlich, daß nicht nur das Land, sondern auch der Bund den berechtigten Wünschen der Bürger Rechnung tragen muß, den öffentlichen Zugang zu den Seen auch für kommende Generationen zu erhalten.

Diesbezüglich forderte der NPD-Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski die kostenlose Übertragung der Seen an die Anrainergemeinden, was er auch in einer zuletzt geführten Landtagsdebatte unterstrich:



Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 22. März 2011