Verfügung zur Teterow-Demo landet vor Gericht

Heute erhielt der Landesverband eine Verfügung des Landkreises Güstrow, die Demonstration am kommenden Wochenende in Teterow betreffend, zugestellt.
 
Im Grunde werden darin die inzwischen üblichen Auflagen für nationale Demonstrationen erlassen, wie immer werden selbst geltende Strafgesetzte noch einmal festgeschrieben. Da darin allerdings auch die Benutzung von schwarz-weiß-roten Fahnen verboten wird, hat der NPD-Landesverband gegen den Bescheid Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gestellt. Die Entscheidung wird noch bis zum Wochenende erwartet.
 
Untersagt ist für die Demonstration auch das Mitführen von Glasflaschen oder Getränkedosen.
 
Alles in allem ein recht „vernünftiger“ Auflagenbescheid, wird sich doch ausschließlich auf die Rechtsprechung bezogen. In früheren Bescheiden erdreisteten sich Versammlungsbehörden schon zu regelrechten Dämlichkeiten. In einem Fall sollte das Betreten einer Straße verwehrt werden, weil dort in den 30er und 40er Jahren auch Zwangsarbeiter gewohnt hätten.
 
Und der Landkreis Güstrow geht darüber hinaus mit der Zeit. Wurden in der Vergangenheit per Auflage Bomberjacken und Springerstiefel untersagt, weist man heute schon mal explizit auf folgendes hin: „gemäß § 17a Abs. 2 Ziffer 1 VersammlG ist eine Teilnahme von Personen verboten, deren Aufmachung geeignet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern (Vermummung).“
 
Die Demonstration startet um 12 Uhr am Teterower Bahnhof und steht unter dem Motto „Zukunft statt Hartz IV! – Volkstod stoppen!“
 
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 01. März 2011