Die NPD vertreibt weder Touristen noch Investoren
Wie so oft, hat sich jetzt auch die pommersche Stadt Anklam der Reihe der NPD-Gegner angeschlossen. Auf ihrer Weltnetzseite wurde Ende des letzten Jahres ein Aufruf mit den Unterschriften des Bürgermeisters Michael Galander und des Bürgervorstehers Frank-Thomas Starigk veröffentlicht, in dem Angst vor der NPD verbreitet werden sollte.
Die abenteuerlichen Behauptungen gipfelten in den Anschuldigungen, die NPD sei ein hochgiftiges Gebilde. Die negativen Auswirkungen der nationalen Ausrichtung der NPD seien für unsere Stadt klar erkennbar: Erheblicher bundesweiter Schaden für das Ansehen unserer Hansestadt. Große Gefahr bei Investitionsabsichten, die nicht mehr in Anklam durchgeführt werden, da Investoren Anklam den Rücken kehren. Die innere Sicherheit in der Hansestadt Anklam wird gefährdet. Die Gäste- und Besucherzahlen werden sich deutlich reduzieren und die Touristen werden dann ihr Geld woanders ausgeben.
Die Richter des Verwaltungsgerichtes Greifswald machten dem Rechtsvertreter von Anklam klar, dass es sich bei dem Aufruf um eine offizielle Erklärung der Stadt handele und somit die aufgestellten Behauptungen keine Werturteile sein dürften sondern nachprüfbare Tatsachen.
Ob er denn konkrete Belege dafür habe, daß sich Investoren wegen der NPD zurückzögen oder die Touristen deshalb fern bleiben. Hätte er, tönte es zunächst aber konkret belegen könne er es nicht. Frank Schwerdt als Vertreter der NPD sagte dem Mann auf den Kopf zu, daß er dummes Zeug erzähle und nichts beweisen könne. Im Gegenteil. Seit dem Einzug der NPD in den Schweriner Landtag seien die Touristenzahlen in Pommern und Mecklenburg erheblich gestiegen und Investoren machen ihre Entscheidung nicht vom Vorhandensein bestimmter politischer Gruppen abhängig.
Das Gericht gab schließlich dem Antrag der NPD statt. Die Stadt Anklam darf zukünftig die genannten Äußerungen nicht weiter veröffentlichen. Da die Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig ist, werden wohl die Verantwortlichen störrisch bleiben und ihre Erklärung noch eine Weile stehen lassen. (Az 2 A 1059/10)
Fazit: Es sollte genau beobachtet werden, was Städte und Gemeinden sich auf ihren offiziellen Weltnetzseiten gegen die NPD unter Mißachtung ihrer Neutralitätspflicht alles leisten. Die Erkenntnisse sollten umgehend der Rechtsabteilung der NPD unter JavaScript erforderlich! mitgeteilt werden, die die entsprechenden Schritte einleiten wird.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Freitag, 04. Februar 2011
Die abenteuerlichen Behauptungen gipfelten in den Anschuldigungen, die NPD sei ein hochgiftiges Gebilde. Die negativen Auswirkungen der nationalen Ausrichtung der NPD seien für unsere Stadt klar erkennbar: Erheblicher bundesweiter Schaden für das Ansehen unserer Hansestadt. Große Gefahr bei Investitionsabsichten, die nicht mehr in Anklam durchgeführt werden, da Investoren Anklam den Rücken kehren. Die innere Sicherheit in der Hansestadt Anklam wird gefährdet. Die Gäste- und Besucherzahlen werden sich deutlich reduzieren und die Touristen werden dann ihr Geld woanders ausgeben.
Die Richter des Verwaltungsgerichtes Greifswald machten dem Rechtsvertreter von Anklam klar, dass es sich bei dem Aufruf um eine offizielle Erklärung der Stadt handele und somit die aufgestellten Behauptungen keine Werturteile sein dürften sondern nachprüfbare Tatsachen.
Ob er denn konkrete Belege dafür habe, daß sich Investoren wegen der NPD zurückzögen oder die Touristen deshalb fern bleiben. Hätte er, tönte es zunächst aber konkret belegen könne er es nicht. Frank Schwerdt als Vertreter der NPD sagte dem Mann auf den Kopf zu, daß er dummes Zeug erzähle und nichts beweisen könne. Im Gegenteil. Seit dem Einzug der NPD in den Schweriner Landtag seien die Touristenzahlen in Pommern und Mecklenburg erheblich gestiegen und Investoren machen ihre Entscheidung nicht vom Vorhandensein bestimmter politischer Gruppen abhängig.
Das Gericht gab schließlich dem Antrag der NPD statt. Die Stadt Anklam darf zukünftig die genannten Äußerungen nicht weiter veröffentlichen. Da die Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig ist, werden wohl die Verantwortlichen störrisch bleiben und ihre Erklärung noch eine Weile stehen lassen. (Az 2 A 1059/10)
Fazit: Es sollte genau beobachtet werden, was Städte und Gemeinden sich auf ihren offiziellen Weltnetzseiten gegen die NPD unter Mißachtung ihrer Neutralitätspflicht alles leisten. Die Erkenntnisse sollten umgehend der Rechtsabteilung der NPD unter JavaScript erforderlich! mitgeteilt werden, die die entsprechenden Schritte einleiten wird.