Innenministerium bei Winterreifenpflicht für die Feuerwehr unschlüssig

Aktiver Brandschutz und Hilfeleistungen im Katastrophenfall sind Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Als Träger der Freiwilligen Feuerwehren wäre es eigentlich unabdingbar, daß die Gemeinden in unserer Heimat hierfür über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Weil das Land aber die Gemeinden in der Finanzierung ihrer Pflichtaufgaben im Stich läßt, leiden viele Freiwillige Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern unter einer veralteten technischen Ausrüstung. Schlimmer noch: Notorisch leere kommunale Kassen haben bereits soweit ihre Spuren hinterlassen, daß vielerorts Freiwillige Feuerwehren keine notwenige Umrüstungen der Einsatzfahrzeuge ganz zu Schweigen von Neuanschaffungen finanziert bekommen.
 
Angesichts der derzeitigen Wetterlage breitet sich daher unter vielen Feuerwehrkameraden ein mulmiges Gefühl aus. Dabei gilt auf Deutschlands Straßen längst die Pflicht zur angemessene witterungsbedingten Bereifung – auch für Feuerwehrfahrzeuge. Doch trotz Verpflichtung fehlt den Gemeinden für neue Winterreifen schlichtweg das Geld.
 
Winterreifenpflicht: Ausnahmen für Feuerwehrfahrzeuge beantragt
 
Indes scheint das Innenministerium als oberste Fachaufsichtsbehörde über den Brand- und Katastrophenschutz in der Frage überfordert zu sein, ob die erst kürzlich eingeführte Winterreifenpflicht überhaupt für Feuerwehrfahrzeuge gilt. Aus dem Landkreis Demmin fragten bereits einige Amtswehrführer beim Innenministerium an, ob Ausnahmegenehmigungen für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr beantragt werden können. Der Demminer Kreisfeuerwehrverband faßte zudem zusammen, daß für einige Fahrzeugtypen keine entsprechenden Reifengrößen existieren.
 
Die Anfrage blieb bislang vom Innenministerium unbeantwortet. Wie es aus dem Innenministerium hieß, müsse erst beim Verkehrsministerium nachgehakt werden. Bislang erhielten die Wehren keine Antwort.
 
Finanznot der Gemeinden zwingt Wehren zur Umgehung der Winterreifenpflicht
 
Armes Mecklenburg-Vorpommern! Anderenorts außerhalb der Landesgrenzen stellt sich die Frage nach einer saisonalen Bereifung der Feuerwehrfahrzeuge nicht. Als der Landesfeuerwehrverband in Niedersachsen seine Mitglieder schriftlich darüber informiert, daß die Winterreifenpflicht auch für Feuerwehrfahrzeuge gilt, erhielt er durchweg positive Rückmeldungen. Schon seit Jahren werden dort in vielen Freiwilligen Feuerwehren bei Neuanschaffungen alle Fahrzeuge nur noch mit Winterbereifung ausgeschrieben.
 
Viele Freiwillige Feuerwehren in Niedersachsen nutzen die Winterreifen einfach auch das ganze Jahr über, weshalb die Umstellung auf Sommerreifen entfalle. Auch sei die etwas stärkere Abnutzung dort kein Thema, weil die Reifen nach zehn Jahren aus Altersgründen ohnehin regelmäßig gewechselt werden müßten.
 
Daß die Wehren in Mecklenburg-Vorpommern oftmals nur die Ausnahmegenehmigungen wegen akuter Finanzengpässe erhalten wollen, ist hierbei der eigentliche Skandal. Denn trotz dieser offensichtlichen Hilferufe zeigt sich das Innenministerium alles andere als einsichtig. Dort wird einfach versucht mit Ausnahmegenehmigungen bei der Winterreifenpflicht das Problem der notorischen kommunalen Unterfinanzierung auszublenden. Somit werden in fahrlässiger Weise wissentlich schlecht ausgerüstete Feuerwehrkameraden und von Bränden sowie von Katastrophen bedrohte Bürger einer enormen Gefahr ausgesetzt. Vielmehr scheint man sich im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern mit wichtigeren Fragen zu befassen, wie folgende Erlässe belegen: siehe hier und hier.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 11. Januar 2011