Kreisreform: Die Argumente der Gegner

Geht es nach der rot-schwarzen Landesregierung, soll M/V ab Herbst aus nur noch sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten bestehen. Die Gegner führen gewichtige Argumente ins Feld.
 
Gegen das Projekt der Schweriner Verantwortlichen machen fünf Landkreise und drei kreisfreie Städte mobil. Sie haben beim Landesverfassungsgericht Greifswald Klage eingereicht. Bemängelt wird unter anderem, daß weder Regierung noch Landtag eine ergebnisoffene Anhörung der Kreise und ihres Spitzenverbandes vorgenommen hätten. Mit anderen Worten: Das Ergebnis stand wie in Halbdiktaturen von vornherein fest.
 
Kommt dann noch die Sprache auf die Prognosen über erwartete Einsparungen, die die „Reform“ mit sich bringen soll, kann Jan Peter Schröder, der Vorsitzende des Landkreistages, nur müde lächeln. Im Vergleich zu den Ausgaben der Kreise in Höhe von 1,1 Milliarden seien die vorausgesagten 8,5 Millionen als „Peanuts“ zu werten.  
 
NPD-Fraktion mit nationalem Gegenmodell
 
Das kommunale Ehrenamt werde von Landesregierung und Landtag vollkommen vernachlässigt. Tatsächlich ist es dem Großteil der Freiberufler und Selbständigen schon jetzt nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich, ein Kreistagsmandat auszuüben. Kommt die Monsterkreise-Struktur, würde dieser Personenkreis kaum noch eine Möglichkeit haben, in einem Kreistag als Abgeordneter mitzuwirken.
 
Auch verstoße die Reform gegen das Prinzip der Überschaubarkeit. Mit einer Ausnahme übertreffen die Monsterkreise an Größe das Saarland (ein Bundesland!) beträchtlich.
 
Und: Alternativen wurden gar nicht erst zur Kenntnis genommen. Dazu gehört auch ein NPD-Vorstoß vom Februar 2008. Er zielt darauf ab, die derzeitigen Landkreise auf ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Minimum zu reduzieren. Statt dessen sollen die Kreisstädte eine Stärkung erfahren. Beim nationalen Modell würden erhebliche Teile der Landkreis-Verwaltungen an die Behörden der Kreisstädte angegliedert werden. Den Zentren würde dabei die Aufgabe zufallen, bisherige Landkreisaufgaben (Beispiele: Bauamt, Umweltbehörde, Führerscheinstelle) zu erfüllen. Die Behördenmitarbeiter wechseln in diesem System nur den Dienstherrn.
 
Ob dieser Pfeil aus dem Köcher gezogen werden kann, hängt natürlich vom Ausgang des Klageverfahrens ab. Im Juli 2007 hatte das LVG Greifswald das „Verwaltungsmodernisierungs-Gesetz“ der seinerzeitigen rot-roten Landesregierung (es sah sogar nur fünf Landkreise vor!) für verfassungswidrig erklärt. Die CDU befand sich seinerzeit noch auf der Oppositionsbank, von wo aus sie gegen die „Reform“ wetterte. An der Regierung befindlich, tragen die Schwarzen das Projekt gnadenlos mit. Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern ...
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Montag, 10. Januar 2011