Wann kommt die Hartz-IV-Neuregelung?

Obwohl das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung eine Frist bis zum 31.12. 2010 eingeräumt hatte, um die willkürlichen Hartz-IV-Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch zu reformieren, steckt die Neuregelung weiterhin im sogenannten Vermittlungsausschuß zwischen dem Bund und den Ländern (Bundesrat) fest. Obwohl dieser bereits Ende Dezember 2010 eingesetzt wurde, konnte sich bislang die sogenannte Hartz-IV-Arbeitsgruppe nicht zu einer Einigung durchringen, ob der Hartz-IV-Regelsatz um sage und schreibe fünf Euro erhöht werden soll, oder nicht.
 
Dieser Arbeitsgruppe gehören je neun Regierungs- und je neun Vertreter der Nichtregierungsparteien von CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne an - darunter befinden sich aber auch weitere Vertreter der Länder und des Bundes. Die 18 Mitglieder der Arbeitsgruppe sind nicht identisch mit dem Vermittlungsausschuß. Zunächst nicht mit ihm Boot sind die Linken.
 
Hartz-IV-Parteien spielen auf Zeit: Posse um Besetzung des Vermittlungsausschusses
 
Bekanntlich finden in diesem Jahr sieben Landtagswahlen statt. Es verwundert daher nicht, daß zu Beginn dieses Jahres jede Systempartei versucht, größtmögliche mediale Aufmerksamkeit zu bekommen. Das Podium hierfür bietet der Vermittlungsausschuß – und da möchte jeder Steigbügelhalter des Hartz-IV-Systems sein Plätzchen finden.
 
Als die Partei Die Linke mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht drohte, wenn sie nicht am Vermittlungsausschuß mitwirken könne, wurde sie noch gestern eingeladen, an den entscheidenden Sitzungen teilzunehmen. Inwiefern dann die sogenannten „Original-Sozialen“ an der selbsterklärten Überwindung von Hartz-IV („Hartz-IV ist Armut per Gesetz“) festhalten, indem sie an der mickrigen Erhöhung um fünf Euro mitwirken, bleibt ihr Geheimnis.
 
Schamloses parteipolitisches Taktieren statt echter Hilfe für Hartz-IV-Empfänger
 
Angesichts dieser verworrenen Zusammensetzung kann von einer wahrhaftigen Absicht, die vom Bundesverfassungsgericht dringend angemahnten Änderungen zeitnah vorzunehmen, wahrlich nicht gesprochen werden. Ganz zu schweigen von der Aufgabe dieser Ansammlung von Armutsverwaltern, überhaupt zu einer Übereinkunft unter den Streitparteien im Sinne der Hartz-IV-Betroffenen zu kommen. Vielmehr bekommt man hingegen den Eindruck, als würden die Parteien von CDU bis Die Linke ihr politisches Süppchen auf den Rücken der Hartz-IV-Empfänger kochen.
 
Um einer echten Besserung ist es diesen Parteien nicht gelegen. Die NPD in Mecklenburg und Pommern hingegen zeigt mehr als deutlich auf, daß mit relativ wenigen Änderungen der bestehenden Rechtslage eine wirkliche Besserung des bitteren Loses von Landsleuten mit Hartz-IV herbeigeführt werden könnte. Die NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat es sich seit ihrem Einzug im Jahr 2006 zur Aufgabe gemacht, zu jeder Plenarwoche einen Antrag einzubringen, um mittels Initiativen auf Bundesebene eine Besserstellung von Hartz-IV-Empfänger zu erreichen.
 
Ein Beispiel: Verdopplung des Schonvermögens eine von vielen Sofortmaßnahmen
 
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I werden bei Hartz-IV verbliebene Vermögensbestandteile wie Reserven auf dem Sparbuch, Wertpapiere und ähnliches im Rahmen der Leistungsauszahlung angerechnet. Davon ausgenommen sind Freibeträge bei der Vermögensanrechnung – das sogenannte Schonvermögen. Dazu zählt beispielsweise ein „Vermögen“, welches regelrecht vom Mund abgespart werden muß, um notwendige Anschaffungen für den Lebensunterhalt zu leisten. Momentan liegt der anrechnungsfreie Betrag von Schonvermögen bei 750 Euro je Hartz-IV-Empfänger.
 
In der letzten Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 forderte die nationale Fraktion beispielsweise eine Verdopplung des Freibetrages für diese notwendigen Rücklagen. Der NPD-Volksvertreter Michael Andrejewski zeigte auf, wie ohne Vermittlungsausschuß und Parteiengezänk eine Besserstellung im Rahmen geltender und leider schwer zu ändernder Gesetze für Bürger mit Hartz-IV erreicht werden kann. Der Umgang des Landtages mit den NPD-Initiativen offenbart, daß die Parteien eines Systems, welches Hartz-IV überhaupt erst hervorbrachte und deren Vertreter eine Hartz-IV-Neuregelung in volksfernen Ausschüssen blockieren, nicht einmal willens sind, das Sozialgesetzbuch zu reformieren:


Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 06. Januar 2011