Gericht geht von falschen Voraussetzungen aus

Schon in seiner 81. Sitzung hob der Landtag die Immunität von Müller auf (wir berichteten hier), um gegen ihn wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermitteln zu können.
 
Heute verurteilte das Amtsgericht Ueckermünde Müller zu einer Geldstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß er als Veranstalter und Leiter eine Demonstration initiiert und geleitet haben soll.
 
Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Uecker-Randow und Landtagsabgeordnete Tino Müller äußerte sich hierzu wie folgt:

„Die Richterin vom Amtsgericht Ueckermünde ging heute in ihrem Urteil von völlig falschen Voraussetzung aus, denn ich war zu keiner Zeit Leiter dieser besagten Veranstaltung noch in irgendeiner Art und Weise an ihr leitend beteiligt“.

Müller kündigte an in Berufung zu gehen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Mittwoch, 24. November 2010