Widerlicher Kuhhandel auf Rücken der Schwachen
Nun ist es amtlich: Der Bund beteiligt sich für 2010 an den Unterkunfts- und Heizkosten mit 23,6 Prozent, nachdem der Anteil zuvor bei 25,4 Prozent gelegen hatte.
Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat als Vertretung der Länder schloß jüngst das Verfahren zu besagter Beteiligung nach rund zehnmonatiger Beratungszeit ergebnislos ab.
Die Möglichkeit, Einspruch gegen das unveränderte Gesetz einzulegen, hat der Bundesrat während seiner nächsten Sitzung, die am 26. November 2010 stattfindet. Ein solcher Einspruch müßte vom Bundestag mit der so genannten Kanzlermehrheit überstimmt werden, damit das Gesetz noch in Kraft treten kann.
Kritikpunkte der Länder
Die Länder kritisieren sowohl die Absenkung als auch die Berechnungsgrundlage und fordern, die kommunalen Haushalte stärker von den gestiegenen Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger zu entlasten.
Der Streit um die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung wird, das läßt sich schon jetzt vorhersagen, 2011 seine Fortsetzung finden. Anfang dieses Monats forderten die Länder in ihrer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Sozialgesetzbuches eine höhere Bundesbeteiligung an den kommunalen Leistungen. Die Höhe der Beteiligung soll sich nach Ansicht der Länder an der tatsächlichen Entwicklung der Ausgaben und nicht, wie es das geltende Recht vorschreibt, an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientieren.
Berechnungen des Deutschen Landkreistages
Der Bundesrat stützt sich bei seiner Forderung nach einer höheren Bundesbeteiligung unter anderem auf Berechnungen des Deutschen Landkreistages. Laut diesen müßte inzwischen eine Bundesbeteiligung von 35,9 Prozent und nicht – wie vorgesehen – von 25,1 Prozent aufgebracht werden. Bisher ist die Höhe der Anteile des Bundes auf der Grundlage einer gesetzlich vorgeschriebenen Formel anzupassen, wenn sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt um mehr als 0,5 Prozent verändert hat. Diese Voraussetzung ist nunmehr gegeben, weshalb die Bundesregierung die prozentuale Bundesbeteiligung für 2011 auf die durchschnittliche Höhe von 25,1 Prozent festzusetzen gedenkt.
Das alles spielt sich in einem Staat ab, in der Zockerbanken und Katastrophen-Manager mit Milliarden an Steuergeldern in Watte gepackt werden, derweil über die Höhe der Bundsbeteiligung an den Heiz- und Unterkunftskosten wie auf dem Pferdemarkt gefeilscht wird. Die Konsequenzen aus den niedrigeren Anteilen des Bundes tragen wieder einmal die ohnehin schon klammen Kommunen (lesen Sie dazu auch den Beitrag „Klamme Kommunen durch antinationale Politik“ – 09.11.2010).
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Samstag, 13. November 2010
Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat als Vertretung der Länder schloß jüngst das Verfahren zu besagter Beteiligung nach rund zehnmonatiger Beratungszeit ergebnislos ab.
Die Möglichkeit, Einspruch gegen das unveränderte Gesetz einzulegen, hat der Bundesrat während seiner nächsten Sitzung, die am 26. November 2010 stattfindet. Ein solcher Einspruch müßte vom Bundestag mit der so genannten Kanzlermehrheit überstimmt werden, damit das Gesetz noch in Kraft treten kann.
Kritikpunkte der Länder
Die Länder kritisieren sowohl die Absenkung als auch die Berechnungsgrundlage und fordern, die kommunalen Haushalte stärker von den gestiegenen Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger zu entlasten.
Der Streit um die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung wird, das läßt sich schon jetzt vorhersagen, 2011 seine Fortsetzung finden. Anfang dieses Monats forderten die Länder in ihrer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Sozialgesetzbuches eine höhere Bundesbeteiligung an den kommunalen Leistungen. Die Höhe der Beteiligung soll sich nach Ansicht der Länder an der tatsächlichen Entwicklung der Ausgaben und nicht, wie es das geltende Recht vorschreibt, an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientieren.
Berechnungen des Deutschen Landkreistages
Der Bundesrat stützt sich bei seiner Forderung nach einer höheren Bundesbeteiligung unter anderem auf Berechnungen des Deutschen Landkreistages. Laut diesen müßte inzwischen eine Bundesbeteiligung von 35,9 Prozent und nicht – wie vorgesehen – von 25,1 Prozent aufgebracht werden. Bisher ist die Höhe der Anteile des Bundes auf der Grundlage einer gesetzlich vorgeschriebenen Formel anzupassen, wenn sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt um mehr als 0,5 Prozent verändert hat. Diese Voraussetzung ist nunmehr gegeben, weshalb die Bundesregierung die prozentuale Bundesbeteiligung für 2011 auf die durchschnittliche Höhe von 25,1 Prozent festzusetzen gedenkt.
Das alles spielt sich in einem Staat ab, in der Zockerbanken und Katastrophen-Manager mit Milliarden an Steuergeldern in Watte gepackt werden, derweil über die Höhe der Bundsbeteiligung an den Heiz- und Unterkunftskosten wie auf dem Pferdemarkt gefeilscht wird. Die Konsequenzen aus den niedrigeren Anteilen des Bundes tragen wieder einmal die ohnehin schon klammen Kommunen (lesen Sie dazu auch den Beitrag „Klamme Kommunen durch antinationale Politik“ – 09.11.2010).