Eilmeldung: Klage gegen Kinderfest-Verbot abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat heute die Klage gegen das Kinderfest-Verbot (wir berichteten hier) der Stadt Anklam abgewiesen. Die Begründung war sehr dünn. Zwar wurde der NPD zugestanden das Eilbedürftigkeit herrsche und der Landtagsabgeordnete Andrejewski aus der Kommunalverfassung auch ein Nutzungsrecht auf diese öffentliche Einrichtung inne hat, jedoch sei das Grundstück bereits für eine anderweitige Nutzung vergeben.

Diese „anderweitige Nutzung“ besteht darin, daß die Stadt Anklam mit dem Kreisdiakonischen Werk Greifswald am 15.06.2010 einen Nutzungsvertrag für die Grünfläche beschlossen hat, der dieser die alleinige Nutzung für die Zeit vom 01.05.2010 bis zum 31.10.2010 einräumt. Aus dem Vertrag geht hervor, daß diese Nutzung jederzeit und unbegrenzt verlängert werden kann.

Damit unterläuft die Hansestadt Anklam, mit Billigung des Verwaltungsgerichts Greifswald, zu Gunsten einer bevorzugten Institution die Nutzungsrechte aller anderen Bürger. Dagegen wird die NPD-Ostvorpommern Beschwerde bei Oberverwaltungsgericht einlegen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Am 31.07.2010 wird es sich der Nationale Widerstand trotzdem nicht nehmen lassen ein Zeichen in Anklam zu setzen und ruft daher zu einer Demonstration (hier nachzulesen) unter dem Motto „Gegen kinderfeindliche Bonzen - für eine lebenswerte Zukunft in unserer Heimat - Freiheit statt BRD“ auf. Beginn wird um 11 Uhr am Anklamer Bahnhof sein.

Wir rufen noch einmal alle Kameradinnen und Kameraden auf, am 31.07.2010 nach Anklam zu kommen, um gemeinsam gegen ein überlebtes System und seine Handlanger auf die Straße zu gehen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 20. Juli 2010