Rostock: Einspruch gegen Moscheebau
Ein Bürger der Hansestadt Rostock hat heute morgen Einspruch gegen den Bau einer Moschee mit Minarett eingelegt.
Geplant ist der Bau inmitten eines Gebietes, das die Bezeichnung „Südwestliche Bahnhofsvorstadt“ tragen soll und für das neben Einrichtungen für Handel, Dienstleistungen und Gewerbe sowie einem Hotel auch Wohnungen und Gebäude für Forschung und Entwicklung vorgesehen sind. Zur Zeit befinden sich auf dem 37,7 Hektar großen und am Rande der Südstadt gelegenen Areal, das die Bezeichnung „Sondergebiet ,Groter Pohl’ “ trägt, eine Tankstelle, eine Feuerwache, Kleingärten (ein großer Teil von ihnen muß den Baumaßnahmen weichen) sowie verschiedene leer stehende und auch gewerblich genutzte Gebäude. Eines von ihnen, ein aus DDR-Zeiten stammender Flachbau, dient als Moschee.
In der Begründung zum Bebauungsplan für das Sondergebiet wird der Neubau einer Moschee mit Minarett zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Doch sei es planungsrechtlich möglich, auch Anlagen für kirchliche Zwecke zu errichten (Nach derzeitigem Planungsstand würde das Minarett innerhalb des Sondergebietes Forschung und Entwicklung entstehen). Des weiteren berief sich der Bürger auf ein zuvor geführtes Gespräch mit einem Mitarbeiter des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung der Hansestadt, in dem dieser den geplanten und in den vergangenen Monaten in den Medien mehr oder weniger ausführlich behandelten Minarett-Bau bestätigte.
Minarette – Zeichen der muslimischen Landnahme
Der Bürger stellte zum einen den Antrag, im Sinne transparenten Handelns auch die geplante Errichtung des Minaretts in der Begründung zum B-Plan ausdrücklich zu erwähnen. Zum zweiten warnte der Einspruch Erhebende vor Zuständen, wie sie bereits heute in Wohnquartieren Berlins und westdeutscher Großstädte vorherrschend sind. Dort „treten muslimische Strukturen mittlerweile als dominierende Kraft auf“ (Stichwort: Parallel-Gesellschaften), heißt es in der Begründung. „Die dort tätigen Imame können sich auf große Gemeinden stützen, die durch ungezügelte Zuwanderung, eine hohe Geburtenrate sowie die weltpolitische Situation hohen Zulauf erfuhren und erfahren.“ Moscheen stellten „Zeugnisse der Landnahme dar“, zumal der Islam „keine private Angelegenheit, sondern eine Politreligion“ sei, „die sich durch ein hohes Sendungsbewußtsein“ auszeichne.
Wehret den Anfängen!
In der Hansestadt stelle die „Landnahme durch islamische Zusammenhänge“ zwar „noch kein gravierendes Problem dar“, doch zwinge die „Abwanderung vornehmlich Deutschstämmiger“ die Verantwortlichen „aber nach jetzigen Gegebenheiten (Stichwort: Pro-Kopf-Zuschüsse vom Land) dazu, nach Bevölkerungs-,Ersatz’ Ausschau zu halten. Dieser ,Ersatz’ entstammt nach allen bisher gemachten Erfahrungen neben dem Bereich der Studierenden auch dem islamischen Kulturkreis.“ Anders ausgedrückt: Deutsche sollen gehen, Fremdstämmige kommen!
Zugleich kündigte der Bürger an, den Einspruch weiteren Behörden der Hansestadt sowie den Medien in erweiterter Form zukommen zu lassen.
Einsprüche und Anregungen können übrigens noch bis Montag, 19. April 2010, eingelegt werden. Die Anschrift: Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Herrn Ralph Müller, Holbeinplatz 14, 18069 Rostock. Der B-Plan liegt im Haus des Bauwesens, Holbeinplatz 14, Foyer der 6. Etage, öffentlich aus.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Montag, 12. April 2010
Geplant ist der Bau inmitten eines Gebietes, das die Bezeichnung „Südwestliche Bahnhofsvorstadt“ tragen soll und für das neben Einrichtungen für Handel, Dienstleistungen und Gewerbe sowie einem Hotel auch Wohnungen und Gebäude für Forschung und Entwicklung vorgesehen sind. Zur Zeit befinden sich auf dem 37,7 Hektar großen und am Rande der Südstadt gelegenen Areal, das die Bezeichnung „Sondergebiet ,Groter Pohl’ “ trägt, eine Tankstelle, eine Feuerwache, Kleingärten (ein großer Teil von ihnen muß den Baumaßnahmen weichen) sowie verschiedene leer stehende und auch gewerblich genutzte Gebäude. Eines von ihnen, ein aus DDR-Zeiten stammender Flachbau, dient als Moschee.
In der Begründung zum Bebauungsplan für das Sondergebiet wird der Neubau einer Moschee mit Minarett zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Doch sei es planungsrechtlich möglich, auch Anlagen für kirchliche Zwecke zu errichten (Nach derzeitigem Planungsstand würde das Minarett innerhalb des Sondergebietes Forschung und Entwicklung entstehen). Des weiteren berief sich der Bürger auf ein zuvor geführtes Gespräch mit einem Mitarbeiter des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung der Hansestadt, in dem dieser den geplanten und in den vergangenen Monaten in den Medien mehr oder weniger ausführlich behandelten Minarett-Bau bestätigte.
Minarette – Zeichen der muslimischen Landnahme
Der Bürger stellte zum einen den Antrag, im Sinne transparenten Handelns auch die geplante Errichtung des Minaretts in der Begründung zum B-Plan ausdrücklich zu erwähnen. Zum zweiten warnte der Einspruch Erhebende vor Zuständen, wie sie bereits heute in Wohnquartieren Berlins und westdeutscher Großstädte vorherrschend sind. Dort „treten muslimische Strukturen mittlerweile als dominierende Kraft auf“ (Stichwort: Parallel-Gesellschaften), heißt es in der Begründung. „Die dort tätigen Imame können sich auf große Gemeinden stützen, die durch ungezügelte Zuwanderung, eine hohe Geburtenrate sowie die weltpolitische Situation hohen Zulauf erfuhren und erfahren.“ Moscheen stellten „Zeugnisse der Landnahme dar“, zumal der Islam „keine private Angelegenheit, sondern eine Politreligion“ sei, „die sich durch ein hohes Sendungsbewußtsein“ auszeichne.
Wehret den Anfängen!
In der Hansestadt stelle die „Landnahme durch islamische Zusammenhänge“ zwar „noch kein gravierendes Problem dar“, doch zwinge die „Abwanderung vornehmlich Deutschstämmiger“ die Verantwortlichen „aber nach jetzigen Gegebenheiten (Stichwort: Pro-Kopf-Zuschüsse vom Land) dazu, nach Bevölkerungs-,Ersatz’ Ausschau zu halten. Dieser ,Ersatz’ entstammt nach allen bisher gemachten Erfahrungen neben dem Bereich der Studierenden auch dem islamischen Kulturkreis.“ Anders ausgedrückt: Deutsche sollen gehen, Fremdstämmige kommen!
Zugleich kündigte der Bürger an, den Einspruch weiteren Behörden der Hansestadt sowie den Medien in erweiterter Form zukommen zu lassen.
Einsprüche und Anregungen können übrigens noch bis Montag, 19. April 2010, eingelegt werden. Die Anschrift: Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Herrn Ralph Müller, Holbeinplatz 14, 18069 Rostock. Der B-Plan liegt im Haus des Bauwesens, Holbeinplatz 14, Foyer der 6. Etage, öffentlich aus.