Kreistag setzt Forderung der NPD um
Kreistagsmitglieder werden auf Stasi-Tätigkeit geprüft
Noch auf der Kreistagssitzung am 4. Februar 2010 versuchte die CDU-Fraktionsvorsitzende die NPD-Forderung auf Prüfung aller Kreistagsmitglieder auf eine eventuelle Stasi-Tätigkeit mit einer sehr fragwürdigen Unterschriftenaktion zu begegnen. Mit Verweis auf diese Unterschriftensammlung (eine nichtgenannte Anzahl von Kreistagsmitgliedern bestätigte, daß sie nicht für die Stasi tätig gewesen seien) betrachtete die Kreistagspräsidentin Schwarz (SPD) den NPD-Antrag fälschlicherweise für erledigt und nahm ihn, trotz Widerspruch des Kreistagsmitglieds Stefan Köster, von der Tagesordnung. Nur wenige Wochen später mußte die Kreistagspräsidentin ihr Fehlverhalten eingestehen und setzte folgerichtig den NPD-Antrag auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 25.03.2010. Offensichtlich veranlaßte dies die CDU-Fraktion zu einem Meinungswechsel. Sie reichte einen Antrag mit der gleichen Zielsetzung ein und schloß sich somit der NPD-Forderung nach Stasi-Prüfung an.
Am Ende einer sehr langen Kreistagssitzung standen als letzte Tagesordnungspunkte im öffentlichen Bereich die Stasi-Prüfungs-Anträge der CDU und der NPD zur Abstimmung an. Bei der Aussprache zum CDU-Antrag ergriff lediglich Stefan Köster (NPD) das Wort. Er stellte u. a. fest, daß es beinahe sechs Wochen dauerte, bis die CDU-Fraktion ihre Meinung änderte und dem Anliegen der NPD folgte. Da der gleichlautende Antrag der CDU-Fraktion von der Mehrheit der Kreistagsmitglieder angenommen und somit das Bestreben der NPD-Kreistagsmitglieder durchgesetzt wurde, betrachtete Stefan Köster im Namen der NPD-Kreistagsmitglieder den NPD-Antrag für erledigt.
Am Rande einer Veranstaltung am Freitag Abend in Lübtheen gab Stefan Köster noch folgende Stellungnahme ab:
„Notgedrungen ist die CDU-Fraktion wenigstens einmal zur Einsicht gekommen, daß die Wahrheit vor taktischen Spielchen in der Politik vorherrschen muß. Das Vertrauen in die Politik im allgemeinen und in den Rechtsstaat im besonderen ist bei vielen Landsleuten schwer erschüttert bzw. gar nicht mehr vorhanden. Das Vertrauen in den Rechtsstaat gründet sich auch auf die Transparenz der politischen Prozesse und auf die Glaubwürdigkeit der gewählten Volksvertreter. Die Bereitschaft, auch nach außen hin klares Zeugnis über die eigene Vergangenheit abzulegen, gehört ohne Wenn und Aber dazu. Mein Vater wurde vom DDR-Regime verfolgt, eingesperrt und letztlich aus seiner Heimat gewiesen. Wir Nationalisten vertreten bekanntlich die Meinung, daß Informationen über Spitzeltätigkeiten durchaus in die Öffentlichkeit gehören. Denn wer nichts zu verbergen hat, braucht bekanntlich auch nichts zu befürchten. Wer eine Spitzeltätigkeit in seinem Lebenslauf hat, verwirkt unserer Auffassung nach das Recht politische Verantwortung zu übernehmen. Wie wollen diese Personen überzeugend darlegen, daß sie ihre früheren kriminellen Verhaltensweisen abgelegt und nun zum Wohle des Volkes nach dem Anspruch des Grundgesetzes handeln würden? Den zahlreichen Opfern des DDR-Unrechtsregimes gegenüber wäre diese Ehrlichkeit ein Zeichen von Respekt und Durchschaubarkeit, wenn jene Zeitgenossen, die sich der Prüfung entziehen, immer und immer wieder öffentlich gemacht würden“.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Sonntag, 28. März 2010
Noch auf der Kreistagssitzung am 4. Februar 2010 versuchte die CDU-Fraktionsvorsitzende die NPD-Forderung auf Prüfung aller Kreistagsmitglieder auf eine eventuelle Stasi-Tätigkeit mit einer sehr fragwürdigen Unterschriftenaktion zu begegnen. Mit Verweis auf diese Unterschriftensammlung (eine nichtgenannte Anzahl von Kreistagsmitgliedern bestätigte, daß sie nicht für die Stasi tätig gewesen seien) betrachtete die Kreistagspräsidentin Schwarz (SPD) den NPD-Antrag fälschlicherweise für erledigt und nahm ihn, trotz Widerspruch des Kreistagsmitglieds Stefan Köster, von der Tagesordnung. Nur wenige Wochen später mußte die Kreistagspräsidentin ihr Fehlverhalten eingestehen und setzte folgerichtig den NPD-Antrag auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 25.03.2010. Offensichtlich veranlaßte dies die CDU-Fraktion zu einem Meinungswechsel. Sie reichte einen Antrag mit der gleichen Zielsetzung ein und schloß sich somit der NPD-Forderung nach Stasi-Prüfung an.
Am Ende einer sehr langen Kreistagssitzung standen als letzte Tagesordnungspunkte im öffentlichen Bereich die Stasi-Prüfungs-Anträge der CDU und der NPD zur Abstimmung an. Bei der Aussprache zum CDU-Antrag ergriff lediglich Stefan Köster (NPD) das Wort. Er stellte u. a. fest, daß es beinahe sechs Wochen dauerte, bis die CDU-Fraktion ihre Meinung änderte und dem Anliegen der NPD folgte. Da der gleichlautende Antrag der CDU-Fraktion von der Mehrheit der Kreistagsmitglieder angenommen und somit das Bestreben der NPD-Kreistagsmitglieder durchgesetzt wurde, betrachtete Stefan Köster im Namen der NPD-Kreistagsmitglieder den NPD-Antrag für erledigt.
Am Rande einer Veranstaltung am Freitag Abend in Lübtheen gab Stefan Köster noch folgende Stellungnahme ab:
„Notgedrungen ist die CDU-Fraktion wenigstens einmal zur Einsicht gekommen, daß die Wahrheit vor taktischen Spielchen in der Politik vorherrschen muß. Das Vertrauen in die Politik im allgemeinen und in den Rechtsstaat im besonderen ist bei vielen Landsleuten schwer erschüttert bzw. gar nicht mehr vorhanden. Das Vertrauen in den Rechtsstaat gründet sich auch auf die Transparenz der politischen Prozesse und auf die Glaubwürdigkeit der gewählten Volksvertreter. Die Bereitschaft, auch nach außen hin klares Zeugnis über die eigene Vergangenheit abzulegen, gehört ohne Wenn und Aber dazu. Mein Vater wurde vom DDR-Regime verfolgt, eingesperrt und letztlich aus seiner Heimat gewiesen. Wir Nationalisten vertreten bekanntlich die Meinung, daß Informationen über Spitzeltätigkeiten durchaus in die Öffentlichkeit gehören. Denn wer nichts zu verbergen hat, braucht bekanntlich auch nichts zu befürchten. Wer eine Spitzeltätigkeit in seinem Lebenslauf hat, verwirkt unserer Auffassung nach das Recht politische Verantwortung zu übernehmen. Wie wollen diese Personen überzeugend darlegen, daß sie ihre früheren kriminellen Verhaltensweisen abgelegt und nun zum Wohle des Volkes nach dem Anspruch des Grundgesetzes handeln würden? Den zahlreichen Opfern des DDR-Unrechtsregimes gegenüber wäre diese Ehrlichkeit ein Zeichen von Respekt und Durchschaubarkeit, wenn jene Zeitgenossen, die sich der Prüfung entziehen, immer und immer wieder öffentlich gemacht würden“.