Kinderschänder im Priestergewand


Kinderschänder im Priestergewand

Kindesmißbrauch soll auch in der Katholischen Kirche in Mecklenburg stattgefunden haben.

Kein Tag vergeht, an dem sich nicht neue Opfer melden, die angeben, von Priestern der Katholischen Kirche sexuell mißbraucht worden zu sein. Inzwischen sind auch hierzulande der Schweriner Staatsanwalt fünf Verdachtsmomente angezeigt worden.

Die Ermittlungen werden jedoch erst aufgenommen, sobald detaillierte Angaben die Verdachtsfälle erhärten können. Erschwerend kommt hinzu, daß die Übergriffe in den 50er- und 60er-Jahren begangen worden sein sollen und die Täter möglicherweise bereits verstorben sind. In einem konkreten Fall habe aber ein Opfer die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, das zwischen 1953 und 1955 im Alter von zwölf bis 14 Jahren einem mecklenburgischen Kirchenoberen ausgeliefert worden war.

Landesjustiz gibt sich sorglos

Angesichts der momentanen Ereignisse bestätigte sich leider ein Verdacht, den die NPD bereits vor über einem Jahr hegte. Der Landtagsabgeordnete Tino Müller wollte bereits zum Jahreswechsel 2008/2009 in Erfahrung bringen, gegen wieviele Kirchenangestellte und ehrenamtlich Tätige in der Kirche wegen Sexualstraftaten von den zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt worden ist. Das tabuisierte Thema hätte schon damals in das Fadenkreuz der politisch Verantwortlichen geraten müssen – doch gab sich die Landesregierung in der Beantwortung der Anfrage sehr wortkarg (siehe Anfrage).

Angesichts dieser erschreckenden Sorglosigkeit müssen sich viele Eltern fragen, ob bei den derzeitig Herrschenden überhaupt der Wille zu einem ausreichenden Kinderschutz vorhanden ist. Erinnert sei hierbei an die Hysterie von Landesministern und der Landesjustiz, wenn sich Nationale mit den Opfern von Kinderschändern solidarisieren (NPD-Landtagsfraktion berichtete hier: Gadebusch: NPD-Fraktion begrüßt Bürgerproteste gegen Sexualtäter und wir berichteten hier: Justiz kennt kein Verständnis für Sorgen von Eltern).

Kein Schutz für Kinderschänder!

Demgegenüber fordert die NPD in Mecklenburg und Pommern bereits seit Jahren ein Maximum an Kinderschutz. In mehreren Anträgen (Drucksache 5/469 und 5/1480) mahnte die nationale Opposition im Landtag die schnellstmögliche Einrichtung einer bundesweiten Datenbank für Sexualstraftäter und Kinderschänder an. Mit einem Zentralregister würde ein wirksamer Beitrag dafür geleistet werden, daß vorbestrafte Kinderschänder nicht in öffentlichen Einrichtungen tätig werden und somit überhaupt in die Nähe unserer Kleinen geraten können.

Dabei müßte auch eine gesetzliche Regelung sicher stellen, daß Leiter in der Kinderbetreuung, von Bildungsstätten und dementsprechend auch Verantwortliche in kirchlichen Einrichtungen zum Abrufzwang dieser Datenbank verpflichtet werden. Allein dadurch ist garantiert, daß alle, denen wir die Obhut unserer Kinder anvertrauen, einer wirksamen Überprüfung unterzogen worden sind.


Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 18. März 2010