Geheimvertrag mit Rostocker Straßenbahn AG

1996 schloß die RSAG mit einem US-„Investor“ einen so genannten Cross-Border-Leasing-Vertrag.
 
In den neunziger Jahren schlossen finanziell klamme bundesdeutsche Kommunen, aber auch städtische Unternehmen mit vornehmlich US-amerikanischen „Investoren“ grenzüberschreitende Leasing-Verträge (Cross Border Leasing). „Vermieten und sogleich wieder zurückmieten“, lautet die Devise, bei der die Verantwortlichen nicht zuletzt auf das schnelle Geld, den Barwertvorteil schielten, um so rasch Haushaltlöcher stopfen zu können. Bei den Verträgen handelt es sich um hochkomplexe und nicht ganz risikolose Übereinkünfte, deren Ausgestaltung US-amerikanischem Recht folgt.
 
Beim „Cross Border Leasing“ zahlt der „Investor“ für die gesamte Mietzeit, die bis zu 100 Jahre betragen kann, den Mietzins in einem Betrag (Barwertvorteil). Die Kommune, in diesem Fall das Unternehmen, mietet die Anlage für eine kürzere Laufzeit zurück, wobei sie die Möglichkeit erhält, die „verleaste“ Anlage, also die eigene und mit Steuergroschen der Menschen aufgebaute, nach Ablauf der Mietzeit zurückzuwerben. Ein Geschäftsgebaren, das uns im alten Europa fremd ist und hoffentlich auch fremd bleiben wird.
 
Laufzeit bis 2018
 
Von einer entsprechenden Übereinkunft betroffen ist auch die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG), die 1996 für 70 Straßenbahnen ihres Bestandes einen CBL-Vertrag abschloß, wie sich aus der Antwort auf eine Anfrage der NPD in der Rostocker Bürgerschaft herauslesen läßt. Den Barwertvorteil aus dem „US-Lease“, der ungefähr acht Millionen Euro betrug, nutzte die RSAG für Maßnahmen der Entschuldung und für Investitionen. „Der US-Lease-Vertrag läuft bis Januar 2018. Für 30 Fahrzeuge wurde der Vertrag planmäßig bis zum 02.01.09 beendet“, ist aus dem Dokument weiter zu erfahren.
 
Stadtväter bis obenhin zugeknöpft
 
Ansonsten springen dem Leser die bis obenhin zugeknöpften Stadtoberen förmlich ins Auge. Weder erteilten sie Auskünfte zur Bank oder Versicherung, die das Geschäft absicherte, noch zum Gerichtsstandort sowie den rechtlichen Grundsätzen, denen der Vertrag folgt. „Vertrauliche Informationen – keine Aussage“, heißt es hochwichtig. Letztendlich kann davon ausgegangen werden, daß auch dieser Vertrag US-amerikanischem Recht folgt (Die Bush-Regierung verbot zwar 2004 derartige Steuersparmodelle, doch gelten die entsprechenden Regelungen nicht für den Bundesstaat New York, wo die meisten der „Investoren“ ihren Sitz haben).
 
Ein Großteil der Verträge soll überdies Klauseln enthalten, mit denen sich die „Investoren“ für den Fall einer Veränderung der Steuergesetzgebung im eigenen Lande absichern. Bei diesem Szenario müßten die deutschen „Partner“ der US-Seite den dadurch entgangenen Gewinn ersetzen.  
 
Einsichtmöglichkeit nicht einmal für Stadtparlament
 
Von Transparenz kann überdies keine Rede sein, weil die Verträge oft nur wenigen Personen, meist nicht einmal den Stadtparlamenten, bekannt sind. So auch im Fall der Rostocker Straßenbahn AG. Nur „Organe der RSAG und der Hansestadt Rostock“ wissen um den Inhalt des Vertrags. An eine vollständige oder zumindest teilweise Offenlegung des Vertrages ist dabei nicht gedacht: „Nein – Vertraulichkeit ist Vertragsbestandteil“, heißt es zum Abschluß der Anfrage, die sich, und das kann gar nicht oft genug betont werden, mit einem Unternehmen befaßt, das nicht zuletzt aus den Kartenkäufen seiner Fahrgäste gespeist und mit den Groschen der Steuerzahler seit vielen Jahren am Leben erhalten wird.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 12. Januar 2010