Rechtswidrige Hausverbote gegen politisch unkorrekte Deutsche

Seit Jahren kommt es immer wieder vor, daß politisch unkorrekte Deutsche von öffentlichen Veranstaltungen herausgeworfen werden oder ihnen ein Hausverbot erteilt wird, obwohl sie die Versammlung nicht stören, sondern einfach nur anwesend sein wollen.

Gegen diese Diskriminierung haben nun endlich zwei Betroffene Rechtsmittel eingelegt und sind auch erfolgreich gewesen.
Im Fall 1 wurde dem Oberbürgermeister der Stadt Rastatt zugetragen, daß bei einem Festakt zum Tag der deutschen Einheit auch ein rechtsgerichteter Bürger als Zuhörer teilnehmen wolle, der Behördenvertreter sprach daraufhin ein Hausverbot aus. Das VG Karlsruhe stellte durch Urteil vom 21.02.2008, Az. 6 K 3221/06, fest, daß dieses Hausverbot rechtswidrig gewesen war. Zur Begründung hieß es, daß es der Oberbürgermeister versäumt hatte, den Betroffenen vorher, ggf. auch telefonisch anzuhören, und daß der bloße Hinweis ohne konkrete, nachvollziehbaren Anhaltspunkte, daß durch den Kläger Störungen drohten, viel zu ungenau und unbestimmt war, als daß er ein Hausverbot rechtfertigte.

Im Fall 2 nahm ein NPD-Mitglied an einer Gedenkveranstaltung der Stadt Oberhausen zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und zur Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz teil. Ein ebenfalls an der Versammlung teilnehmendes Mitglied des „Kommunalen Bündnisses für Demokratie, Toleranz und Fremdenfreundlichkeit“ erkannte das NPD-Mitglied und forderte dieses auf, die Veranstaltung zu verlassen. Der Behördenvertreter der Stadt Oberhausen forderte daraufhin das NPD-Mitglied auf, den Saal zu verlassen. Das VG Düsseldorf stellte durch Urteil vom 22.04.2009, Az. 18 K 3166/08, fest, daß das Hausverbot rechtswidrig gewesen war. Zur Begründung hieß es, daß das NPD-Mitglied die Versammlung nicht gestört habe, und daß die Tatsache, daß sich andere Personen durch ihn gestört gefühlt hätten, ihn weder zum Störer noch zum Zweckveranlasser gemacht hätten. Vielmehr hätte der Behördenvertreter mäßigend auf die Veranstaltungsteilnehmer einwirken müssen.
Das rechtswidrige Hausverbot kostete die Behörden jeweils 900,- € Anwaltskosten.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

1) Verhalten Sie sich friedlich und gewaltfrei.
2) Wenn Sie dennoch von Behörden diskriminiert werden und z.B. ein Hausverbot erleiden, legen Sie bitte Rechtsmittel ein.
3) Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
4) Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu Diskriminierungen und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält !
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Samstag, 13. Juni 2009