Wehrhafte Demokra…- was?
Konzert in Rostock verboten
Wenn Grundrechte von Behörden ignoriert werden und der Ermessensspielraum für Verwaltungsakte auf Null reduziert wird, so kann man davon ausgehen, daß bundesdeutsches Recht nicht gewahrt, sondern gebrochen wird.
Am vergangenen Sonnabend sollte in Rostock ein Rechtsrockkonzert stattfinden. Gegen 17 Uhr sprach Frau Christa B. vom Rostocker Stadtamt ein Veranstaltungsverbot für die Halle aus, da es für sie keine baurechtliche Umnutzung gäbe. Da die Halle explizit zur Durchführung eines Konzertes gemietet wurde und in der Vergangenheit schon andere Veranstaltungen in ihr stattfanden, ging der Mieter davon aus, daß ein derartiges Rechtshindernis nicht vorliegt. Der Bescheid wurde umgehend schriftlich gefordert, Frau B. meinte jedoch, daß dies in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen sei; sie habe erst vor 27 Stunden von dem Konzert erfahren. Offensichtlich eine reine Schutzbehauptung. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß dem Veranstalter hier der Rechtsweg versagt werden sollte.
Zeitgleich mit dem Verbot durch Frau B. sperrten Polizisten die Zufahrtsstraßen und betraten ohne Einwilligung der Veranstalter die Halle.
Positives Gespräch mit Vermieter
Um das baurechtliche Hindernis zu umgehen, sollte das Konzert unter den freien Himmel verlegt werden. Infolge dessen wurde von Frau B. sowie vom Einsatzleiter der Polizei, Polizeioberrat Michael Ebert, bezweifelt, daß der Mietvertrag sich auch auf das Außengelände erstrecken würde. In anschließenden Telefonaten mit dem Vermieter konnte dies zugunsten des Veranstalters geklärt werden, obwohl Ebert versucht haben soll, massiv auf den Vermieter einzuwirken, indem er ihm gegenüber äußerte, es würde „ein Haufen Nazis kommen, die alles kurz und klein schlagen.“
Als der Veranstalter nun die Bühne nach außen verlegen wollte, kam Polizeioberrat Ebert auf ihn zu und verkündete ihm gegenüber das Verbot der gesamten Veranstaltung. Begründung: Der Veranstalter wäre nicht in der Lage, einen friedlichen Ablauf zu gewährleisten. Auch könne er nicht ausschließen, daß auf dem Konzert Jugendliche in ihrem Sozialisierungsprozeß gestört würden. Ebert meinte dann, er könne noch vier, fünf andere Gründe nennen; dies würde er jedoch schriftlich nachreichen. Das ausgesprochene Verbot wurde sofort vollzogen. Zudem ordnete Ebert die Beschlagnahme sämtlicher Veranstaltungstechnik und allen Zubehörs bis zum Folgetag an.
Durch falsche Behauptungen zum Verbot
Das letztendlich polizeiliche Verbot muß als Indiz dafür gewertet werden, daß es auch dem Stadtamt im Grunde nicht um baurechtliche Vorschriften ging. Ziel war es offenbar, das Konzert von Anfang an mit allen Mitteln zu verhindern, was auch die im Jubelstil gehaltene Pressemitteilung der Polizei bekräftigt.
Nach dem Verbot des Konzertes wurde ein Lagerverkauf angemeldet, was Herr Ebert jedoch mit der irrsinnigen Begründung ausschlug, er hätte alle Ersatzveranstaltungen verboten; aus dem Lagerverkauf könnte sich schließlich ein Konzert entwickeln.
In verschiedenen Pressemeldungen wird angeführt, das Konzert wäre auch aufgrund fehlender hygienischer Einrichtungen bzw. fehlendem Brandschutz untersagt worden. Diese Behauptung ist unrichtig.
Es heißt auch, die Polizei habe Textilien mit strafbaren Aufdrucken sichergestellt. Auch diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist, daß Textilien sichergestellt wurden; allerdings wurden diese zwischenzeitlich auch wieder herausgegeben, worauf sie dann abermals sichergestellt worden sind, um sie erneut zu prüfen.
Spontandemo gegen staatliche Willkür
Auf Biegen und Brechen sollten also (wieder einmal) strafbare Inhalte gefunden werden, wo eigentlich keine sind. Möglicherweise soll die Behauptung vor der Öffentlichkeit als Rechtfertigungsgrund für die Auflösung dienen. Ins gleiche Schema paßt die Bedienung allseits bekannter Stereotypen, wie sie auch die polizeiliche Pressemitteilung enthält, woraus der Eindruck entstehen könnte, daß auf dem Konzert gegen Juden, Ausländer und Andersdenkende gehetzt werden sollte.
Unmittelbar nach dem Verbot machten erfreulicherweise rund 60 abgewiesene Konzertbesucher von ihrem Recht auf freie Meinungskundgabe Gebrauch. Sie demonstrierten im Rostocker Stadtteil Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV) spontan gegen die polizeiliche Willkür. Nach verschiedenen Angaben bekamen die Demonstranten jedoch schon nach wenigen Metern nicht nur die Polizeiwillkür, sondern auch die Polizeigewalt zu spüren. 20 Personen wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Inzwischen wurde von den Betroffenen bereits angekündigt, sowohl gegen das Konzertverbot, als auch gegen die brutale Auflösung der Spontandemonstration zu klagen.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Mittwoch, 19. November 2008
Wenn Grundrechte von Behörden ignoriert werden und der Ermessensspielraum für Verwaltungsakte auf Null reduziert wird, so kann man davon ausgehen, daß bundesdeutsches Recht nicht gewahrt, sondern gebrochen wird.
Am vergangenen Sonnabend sollte in Rostock ein Rechtsrockkonzert stattfinden. Gegen 17 Uhr sprach Frau Christa B. vom Rostocker Stadtamt ein Veranstaltungsverbot für die Halle aus, da es für sie keine baurechtliche Umnutzung gäbe. Da die Halle explizit zur Durchführung eines Konzertes gemietet wurde und in der Vergangenheit schon andere Veranstaltungen in ihr stattfanden, ging der Mieter davon aus, daß ein derartiges Rechtshindernis nicht vorliegt. Der Bescheid wurde umgehend schriftlich gefordert, Frau B. meinte jedoch, daß dies in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen sei; sie habe erst vor 27 Stunden von dem Konzert erfahren. Offensichtlich eine reine Schutzbehauptung. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß dem Veranstalter hier der Rechtsweg versagt werden sollte.
Zeitgleich mit dem Verbot durch Frau B. sperrten Polizisten die Zufahrtsstraßen und betraten ohne Einwilligung der Veranstalter die Halle.
Positives Gespräch mit Vermieter
Um das baurechtliche Hindernis zu umgehen, sollte das Konzert unter den freien Himmel verlegt werden. Infolge dessen wurde von Frau B. sowie vom Einsatzleiter der Polizei, Polizeioberrat Michael Ebert, bezweifelt, daß der Mietvertrag sich auch auf das Außengelände erstrecken würde. In anschließenden Telefonaten mit dem Vermieter konnte dies zugunsten des Veranstalters geklärt werden, obwohl Ebert versucht haben soll, massiv auf den Vermieter einzuwirken, indem er ihm gegenüber äußerte, es würde „ein Haufen Nazis kommen, die alles kurz und klein schlagen.“
Als der Veranstalter nun die Bühne nach außen verlegen wollte, kam Polizeioberrat Ebert auf ihn zu und verkündete ihm gegenüber das Verbot der gesamten Veranstaltung. Begründung: Der Veranstalter wäre nicht in der Lage, einen friedlichen Ablauf zu gewährleisten. Auch könne er nicht ausschließen, daß auf dem Konzert Jugendliche in ihrem Sozialisierungsprozeß gestört würden. Ebert meinte dann, er könne noch vier, fünf andere Gründe nennen; dies würde er jedoch schriftlich nachreichen. Das ausgesprochene Verbot wurde sofort vollzogen. Zudem ordnete Ebert die Beschlagnahme sämtlicher Veranstaltungstechnik und allen Zubehörs bis zum Folgetag an.
Durch falsche Behauptungen zum Verbot
Das letztendlich polizeiliche Verbot muß als Indiz dafür gewertet werden, daß es auch dem Stadtamt im Grunde nicht um baurechtliche Vorschriften ging. Ziel war es offenbar, das Konzert von Anfang an mit allen Mitteln zu verhindern, was auch die im Jubelstil gehaltene Pressemitteilung der Polizei bekräftigt.
Nach dem Verbot des Konzertes wurde ein Lagerverkauf angemeldet, was Herr Ebert jedoch mit der irrsinnigen Begründung ausschlug, er hätte alle Ersatzveranstaltungen verboten; aus dem Lagerverkauf könnte sich schließlich ein Konzert entwickeln.
In verschiedenen Pressemeldungen wird angeführt, das Konzert wäre auch aufgrund fehlender hygienischer Einrichtungen bzw. fehlendem Brandschutz untersagt worden. Diese Behauptung ist unrichtig.
Es heißt auch, die Polizei habe Textilien mit strafbaren Aufdrucken sichergestellt. Auch diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist, daß Textilien sichergestellt wurden; allerdings wurden diese zwischenzeitlich auch wieder herausgegeben, worauf sie dann abermals sichergestellt worden sind, um sie erneut zu prüfen.
Spontandemo gegen staatliche Willkür
Auf Biegen und Brechen sollten also (wieder einmal) strafbare Inhalte gefunden werden, wo eigentlich keine sind. Möglicherweise soll die Behauptung vor der Öffentlichkeit als Rechtfertigungsgrund für die Auflösung dienen. Ins gleiche Schema paßt die Bedienung allseits bekannter Stereotypen, wie sie auch die polizeiliche Pressemitteilung enthält, woraus der Eindruck entstehen könnte, daß auf dem Konzert gegen Juden, Ausländer und Andersdenkende gehetzt werden sollte.
Unmittelbar nach dem Verbot machten erfreulicherweise rund 60 abgewiesene Konzertbesucher von ihrem Recht auf freie Meinungskundgabe Gebrauch. Sie demonstrierten im Rostocker Stadtteil Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV) spontan gegen die polizeiliche Willkür. Nach verschiedenen Angaben bekamen die Demonstranten jedoch schon nach wenigen Metern nicht nur die Polizeiwillkür, sondern auch die Polizeigewalt zu spüren. 20 Personen wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Inzwischen wurde von den Betroffenen bereits angekündigt, sowohl gegen das Konzertverbot, als auch gegen die brutale Auflösung der Spontandemonstration zu klagen.