NPD-Konto: Berufungsrichter folgen NPD-Argumentation

Heute begann um 12:00 Uhr am Oberlandesgericht Rostock die Berufungsverhandlung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Die Ostseesparkasse hatte im Mai das Konto des Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte gekündigt.

Nachdem in der ersten Instanz der Ostseesparkasse rechtgegeben wurde, legten die Richter des Oberlandesgerichtes dar, daß sie es für Haarspalterei halten, an der Bezeichnung „Spendenkonto“ einen Kündigungsgrund festzumachen. Selbst wenn dies eine Vertragsverletzung darstellen sollte, so sei diese so geringfügig, daß sie keine Beachtung fände. Es sei offensichtlich, daß die Ostseesparkasse erst aufgrund von Pressemeldungen das Konto kündigte, die Gründe seien vorgeschoben. Im großen und ganzen folgten die Richter der Argumentation der Klägerin (NPD).

Die Urteilsverkündung findet am nächsten Donnerstag statt. Wie sich heute abzeichnete wird das Urteil zugunsten des Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte ausfallen und die Sparkasse verpflichtet werden das Konto weiterzuführen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 24. August 2006