Kontokündigung: NPD gegen Ospa. Berufung angekündigt
Gestern um 13:00 Uhr verkündete das Landgericht Rostock die Entscheidung, dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz der NPD Mecklenburg-Mitte nicht stattzugegeben. Damit ist die Kündigung des Kontos zum 28. Juni wirksam.
Das Gericht gesteht dem Kreisverband zwar grundsätzlich die Führung eines Kontos zu, da er ohne nicht geschäftfähig sei. Es verwies aber gleichzeitig darauf, daß der Landesverband ein Konto betreibe über die der Kreisverband seine Geschäftsbeziehungen möglicherweise abwickeln könne.
Für den Kreisverband Mecklenburg-Mitte stellt dies eine Behinderung in seiner Arbeit dar. Verständlicher Weise, kann er nicht auf das Konto des Landesverbandes zugreifen.
Tragendes Argument der Ospa für die Kündigung war, daß auf Flugschriften des Kreisverbandes das Wort Spendenkonto verwendet wurde. Da die Ospa Spendenkonten "üblicherweise" kostenlos führt, was auch allgemein bekannt sei, hätte so der Eindruck entstehen können, sie unterstütze die NPD. Die Ospa teilte dies dem Kreisverband mit und es wurde umgehend vom Kreisverband zugesichert, diese Kombination nicht mehr zu verwenden. Auf den nachfolgenden Flugschriften war dies auch so der Fall. Der Anwalt der Gegenseite will nun noch ein Flugblatt auf der Internetseite gefunden haben, auf welcher die Bankverbindung noch mit Spendenkonto benannt worden sein soll.
In der Diskussion über das Wort "Spendenkonto" hat sich das Gericht verlaufen. Der Begriff "Spendenkonto" ist kein juristischer Begriff. D. h. was die Ospa im Innenverhältnis für die bei ihr geführten Spendenkonten, durch die jeweiligen Geschäftsbedingungen einräumt, muß dahinstehen. Ein Spendenkonto ist ein Konto, auf welches Spenden eingezahlt werden können, so die allgemeine Auffassung. Weder ein Lexikon noch die juristische Fachliteratur teilt die Aussagen der Gegenseite und des Gerichts.
Allein aus dem Schriftwechsel des Vorverfahrens und der Argumentation des Ospa-Anwalts vor Gericht, drängt sich geradezu auf, daß hier nur ein Vorwand gesucht wurde, das Konto des Kreisverbandes zu kündigen, um diesen in seiner Abeit zu behindern. So wurden reihenweise Urteile falsch zitiert und aus dem Zusammenhang gerissen um eine angebliche Rechtsposition zu konstruieren, was unsere beauftragte Rechtsanwältin allerdings richtigstellen konnte. Wider besseren Wissens wurde behauptet, das Konto des Landesverbandes gehöre dem Kreisverband. Der Kreisverband könne sich doch ein Konto bei einer iranischen Bank einrichten, hieß es u. a.
In der mündlichen Verhandlung wurde, seitens des Gerichts auf die Aussagen der präsenten Zeugen der NPD verzichtet, obwohl diese mehrfach benannt wurden.
Unwahr ist auch, wie heute in den Systemmedien behauptet, daß im Verfahren lediglich fünf Ablehnungen von anderen Banken vorgelegt wurden, richtig ist, daß an die 300 Ablehnungen vorlagen.
Sobald nun das Urteil zugestellt wird, werden wir in Berufung gehen.
Wir bitten daher alle Spenden bis zur entgültigen Entscheidung auf das Konto des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern zu leisten. Für die Mitgliedsbeiträge wird eine gesonderte Regelung getroffen, über die die Mitglieder zeitnah unterrichtet werden.
Da der Rechtskampf um das Konto bereits einen vierstelligen Betrag an Kosten verursacht hat, bitten wir dringend um Spenden. Bitte leisten Sie diese an:
NPD MV
Kto: 100 078 826
BLZ: 150 505 00
Sparkasse Vorpommern
Verwendungszweck: Konto-Rechtskampf
Auch in Schleswig-Holstein, soll es zwischenzeitlich den ersten Fall gegeben haben, in dem eine Bank ein NPD Parteikonto unter diesem Vorwand gekündigt habe. Das Verfahren scheint demnach Schule zu machen und muß bis zur letzten Instanz durchgefochten werden.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Freitag, 23. Juni 2006
Das Gericht gesteht dem Kreisverband zwar grundsätzlich die Führung eines Kontos zu, da er ohne nicht geschäftfähig sei. Es verwies aber gleichzeitig darauf, daß der Landesverband ein Konto betreibe über die der Kreisverband seine Geschäftsbeziehungen möglicherweise abwickeln könne.
Für den Kreisverband Mecklenburg-Mitte stellt dies eine Behinderung in seiner Arbeit dar. Verständlicher Weise, kann er nicht auf das Konto des Landesverbandes zugreifen.
Tragendes Argument der Ospa für die Kündigung war, daß auf Flugschriften des Kreisverbandes das Wort Spendenkonto verwendet wurde. Da die Ospa Spendenkonten "üblicherweise" kostenlos führt, was auch allgemein bekannt sei, hätte so der Eindruck entstehen können, sie unterstütze die NPD. Die Ospa teilte dies dem Kreisverband mit und es wurde umgehend vom Kreisverband zugesichert, diese Kombination nicht mehr zu verwenden. Auf den nachfolgenden Flugschriften war dies auch so der Fall. Der Anwalt der Gegenseite will nun noch ein Flugblatt auf der Internetseite gefunden haben, auf welcher die Bankverbindung noch mit Spendenkonto benannt worden sein soll.
In der Diskussion über das Wort "Spendenkonto" hat sich das Gericht verlaufen. Der Begriff "Spendenkonto" ist kein juristischer Begriff. D. h. was die Ospa im Innenverhältnis für die bei ihr geführten Spendenkonten, durch die jeweiligen Geschäftsbedingungen einräumt, muß dahinstehen. Ein Spendenkonto ist ein Konto, auf welches Spenden eingezahlt werden können, so die allgemeine Auffassung. Weder ein Lexikon noch die juristische Fachliteratur teilt die Aussagen der Gegenseite und des Gerichts.
Allein aus dem Schriftwechsel des Vorverfahrens und der Argumentation des Ospa-Anwalts vor Gericht, drängt sich geradezu auf, daß hier nur ein Vorwand gesucht wurde, das Konto des Kreisverbandes zu kündigen, um diesen in seiner Abeit zu behindern. So wurden reihenweise Urteile falsch zitiert und aus dem Zusammenhang gerissen um eine angebliche Rechtsposition zu konstruieren, was unsere beauftragte Rechtsanwältin allerdings richtigstellen konnte. Wider besseren Wissens wurde behauptet, das Konto des Landesverbandes gehöre dem Kreisverband. Der Kreisverband könne sich doch ein Konto bei einer iranischen Bank einrichten, hieß es u. a.
In der mündlichen Verhandlung wurde, seitens des Gerichts auf die Aussagen der präsenten Zeugen der NPD verzichtet, obwohl diese mehrfach benannt wurden.
Unwahr ist auch, wie heute in den Systemmedien behauptet, daß im Verfahren lediglich fünf Ablehnungen von anderen Banken vorgelegt wurden, richtig ist, daß an die 300 Ablehnungen vorlagen.
Sobald nun das Urteil zugestellt wird, werden wir in Berufung gehen.
Wir bitten daher alle Spenden bis zur entgültigen Entscheidung auf das Konto des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern zu leisten. Für die Mitgliedsbeiträge wird eine gesonderte Regelung getroffen, über die die Mitglieder zeitnah unterrichtet werden.
Da der Rechtskampf um das Konto bereits einen vierstelligen Betrag an Kosten verursacht hat, bitten wir dringend um Spenden. Bitte leisten Sie diese an:
NPD MV
Kto: 100 078 826
BLZ: 150 505 00
Sparkasse Vorpommern
Verwendungszweck: Konto-Rechtskampf
Auch in Schleswig-Holstein, soll es zwischenzeitlich den ersten Fall gegeben haben, in dem eine Bank ein NPD Parteikonto unter diesem Vorwand gekündigt habe. Das Verfahren scheint demnach Schule zu machen und muß bis zur letzten Instanz durchgefochten werden.