Politischer Mißbrauch von gemeinnützigen Organisationen

In der jüngsten Vergangenheit mehren sich Vorfälle, in denen hierzulande soziale Einrichtungen oder gemeinnützige Verbände der Freien Wohlfahrtspflege parteipolitisch instrumentalisiert wurden. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) als gemeinnütziger Wohlfahrtsverband kam eine Woche vor den Kommunalwahlen in die Schlagzeilen, als bekannt wurde, daß Steuergelder für den Wahlkampf der Neubrandenburger SPD mißbraucht worden sein sollen. Besonders pikant: AWO-Vorstandsmitglied Rudolf Bretschneider, zudem Ehemann der Landtagspräsidentin Silvia Bretschneider (ebenfalls SPD), kandidierte als Parteimitglied auf der sozialdemokratischen Stadtverordnetenliste.

Eine zwölfblättrige Zeitungsbeilage der AWO im Neubrandenburger Lokalteil des Nordkurier (Auflage 37.000 Stück) warb eindeutig für die Wahl des Sozialdemokraten. Zudem summieren sich zu den dafür anfallenden Kosten - in Höhe von etwa 3.000 Euro - die Ausgaben für großflächige Wahlplakate, die in der Vier-Tore-Stadt in Form eines Werbe-Feldzuges an etlichen Straßenlaternen prangten. Bretschneider, der natürlich von alledem nichts gewußt haben will, kommt allen Anschein nach seine Doppelfunktion als Vorstandsmitglied der AWO-Neubrandenburg und als SPD-Parteimitglied zu Gute. Die AWO, die seit jeher als ein sozialdemokratischer Wohlfahrtsverband agiert, ist unumstritten ideologisch ausgerichtet, was diese Organisation auch dürfte, wenn sie nicht im Zeichen der "Gemeinnützigkeit" Nutznießer von öffentlichen Fördertöpfen wäre.

Gemeinnützigkeit unter parteipolitischem Kalkül?

Zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in der BRD gehören namentlich: die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritas Verband, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz sowie das Diakonische Werk der EKD und – selbstverständlich auch die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Weit über die Hälfte aller sozialen Einrichtungen in Deutschland sind in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Gemeinnützige Vereine und nicht-staatliche Organisationen, die einem gemeinnützigen Zweck unterstellt sind, sowie Träger von Einrichtungen im gemeinnützigen Bereich werden von staatlicher Seite besonders gefördert. Die Arbeit der genannten Freien Wohlfahrtspflege wird zu weit über 90 Prozent aus staatlichen Mitteln sowie von den Sozialversicherungen finanziert – ein Minimum entstammt aus Spenden. Dabei ist nach § 52 Abgabenordnung (AO) die Gemeinnützigkeit klar definiert: "Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern." Selbstlos sollen sie ihren Teil zur Grundversorgung für die Allgemeinheit leisten. Der Wahrnehmung von parteipolitischen Einzelinteressen ist also klar widersprochen worden.

Günstlings- und Mißwirtschaft statt Wohlfahrtspflege!

Für die indirekte Hilfeleistung an notleidenden Menschen fungieren hierzulande Wohlfahrtsverbände als eine Art Puffer zwischen Staat und Bürger. "Dank" fehlender Kontrollelemente werden damit Strukturen begünstigt, die man schon als mafiös bezeichnen könnte. Ein 2004 erschienener Forschungsbericht des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln ("Die Wohlfahrtsverbände in Deutschland") offenbarte Fälle von Klüngelei und Mißwirtschaft bei den Wohlfahrtsverbänden. Der Fall aus Neubrandenburg könnte nun diese Feststellung komplettierten.

Die Studie kam unter anderem in ihrem Kern zum Schluß, daß "die einst privat organisierten karitativen Vereine … zu Großunternehmen geworden" sind, "die aus öffentlichen Kassen alimentiert die Leistungen für soziale Dienste unter sich aufteilen". Angesichts dessen muß es eine radikale Kehrtwende in der Handhabung mit Wohlfahrtsvereinen geben. Statt den parteiischen Einrichtungen weiterhin zuzubilligen, Steuergelder zweckentfremdend abzuschöpfen und somit bedürftigen Volksgenossen Hilfe vorzuenthalten, muß dieser Praxis ein für allemal ein Riegel vorgeschoben werden.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Dienstag, 16. Juni 2009