Neubrandenburg: Strafverfahren gegen Oberbürgermeister eingestellt
Absurde Verbotsverfügung bleibt ohne Folgen für Dr. Paul Krüger
Gegen den Oberbürgermeister der Stadt wurde ermittelt, weil er im Mai des Jahres eine derart abstruse Verbotsverfügung gegen eine nationale Demonstration erlassen hatte, womit er den Straftatbestand der Nötigung hätte erfüllt haben können.
Nach immerhin fünf Monaten sieht die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg in der Verbotsverfügung des Oberbürgermeisters kein Nötigungsmittel im Sinne des Strafgesetzes. Die Verfügung stelle keine Androhung eines Übels dar, sondern sei vielmehr selbst eine Übelzuführung.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist dahingehend zu bedauern, daß von Krüger auch in Zukunft so schwachsinnige Verfügungen wie die benannte zu erwarten sein dürften. Krüger hatte im Mai eine Demonstration verboten, weil diese am Tage des Attentats auf Reinhard Heydrich stattfinden sollte und sie durch ein Arbeiterviertel ziehen sollte, daß in den 30er Jahren erbaut wurde. Vor dem Verwaltungsgericht bekam die Stadt Neubrandenburg eine schallende Ohrfeige und mußte sich abermals wie ein Schulmädchen über Grundrechte und Versammlungsrecht belehren lassen.
Ungeschoren soll Krüger dennoch nicht davonkommen - Dienstaufsichtsbeschwerden sind bereits in Arbeit.
Quelle: www.npd-mv.de
Erstellt am Montag, 18. Dezember 2006
Gegen den Oberbürgermeister der Stadt wurde ermittelt, weil er im Mai des Jahres eine derart abstruse Verbotsverfügung gegen eine nationale Demonstration erlassen hatte, womit er den Straftatbestand der Nötigung hätte erfüllt haben können.
Nach immerhin fünf Monaten sieht die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg in der Verbotsverfügung des Oberbürgermeisters kein Nötigungsmittel im Sinne des Strafgesetzes. Die Verfügung stelle keine Androhung eines Übels dar, sondern sei vielmehr selbst eine Übelzuführung.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist dahingehend zu bedauern, daß von Krüger auch in Zukunft so schwachsinnige Verfügungen wie die benannte zu erwarten sein dürften. Krüger hatte im Mai eine Demonstration verboten, weil diese am Tage des Attentats auf Reinhard Heydrich stattfinden sollte und sie durch ein Arbeiterviertel ziehen sollte, daß in den 30er Jahren erbaut wurde. Vor dem Verwaltungsgericht bekam die Stadt Neubrandenburg eine schallende Ohrfeige und mußte sich abermals wie ein Schulmädchen über Grundrechte und Versammlungsrecht belehren lassen.
Ungeschoren soll Krüger dennoch nicht davonkommen - Dienstaufsichtsbeschwerden sind bereits in Arbeit.