Bürgeranfragen unerwünscht

Bereits im Dezember 2006 bekam der Stralsunder M. Butter seinen ersten "Maulkorb" bei einer Bürgerschaftssitzung im Rathaus verpaßt.

Herr Butter stellte dort in der Einwohnerfragestunde eine ihm nach dem Recht zustehende Einwohnerfrage. Problem hierbei, ging es doch in der Frage um einen Bosnier der wöchentlich einen Medikamentenzuschuß von 6000 Euro zur Behandlung seiner Krankheit erhält.

Die gestellte Frage, ob der Bosnier anerkannt sei oder über eine Duldung als Asylant verfügt, wurde von Herrn Senator Velguth noch mehr oder minder freundlich beantwortet. "Jenes Asylverfahren sei noch nicht abgeschlossen, weshalb der Bosnier über eine Aufenthaltsgestattung verfügt", erwiderte der Senator. Richtig unruhig wurden die Bürgerschaftsabgeordneten der etablierten Parteien bei der Frage von Herrn Butter, "warum denn der Bosnier nicht abgeschoben wird, da sich die politische Lage in Bosnien schließlich gebessert habe und er auch dort seine Krankheit behandeln lassen könne". Die kurze und im Ton etwas vergriffene Antwort war: "Eine Ausweisung während eines laufenden Verfahrens ist unzulässig, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist gefährdet".

Das Faß fast zum Überlaufen brachte die Zusatzfrage, "ob denn nun die 6000 Euro monatlich, einmalig oder wöchentlich gezahlt werden, da dies nicht konkret den Berichten der Zeitungen zu entnehmen sei". In einem Ton, der auch nicht gerade von gutem Benehmen zeugte, wurde von Senator Velguth ein kurzes "wöchentlich" in den Saal gerufen.

Unter wehleidigem Gejammer, gepaart mit einem Schuß Betroffenheitswahn, gab Peter Schmidt von der Fraktion "Forum Kommunalpolitik" (Mogelpackung der Grünen) lauthals bekannt, daß er die Anfrage für verachtenswert hält.

Auf der darauf folgenden Sitzung im Januar, wurde Herr Butter nun die Beantwortung einer seiner Fragen von vornherein verweigert. Der Inhalt dieser Frage ging darauf ein, warum denn seine Fragestellung in Bezug auf den Bosnier verachtenswert wäre. Mit dem Hinweis, das die Beantwortung dieser Anfrage nach der geltenden Hauptsatzung nicht möglich sei, weil in Beantwortungen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten sein dürfen, wurde diese Frage nicht beantwortet.

Dieser Punkt in der Hauptsatzung, wurde aufgrund des Einzugs der NPD in das Stralsunder Kommunalparlament durch die Mehrheit der etablierten Parteien in die Satzung aufgenommen, um mißliebige Anfragen nicht beantworten zu müssen. Und wie man sieht, wird die neue Satzung auch für unliebsame Fragen seitens der Einwohner angewendet.

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis es offiziell einen Gesinnungs- TÜV gibt, der nicht nur in entsprechenden Satzungen und Gesetzen seine Anwendung finden wird.

Anmerkung: Wie aus Niederschriften des Finanzausschusses hervorgeht, wurde der oben genannte Bosnier nun nach Rostock abgeschoben. Natürlich wird seine Behandlung dort weitergeführt.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Donnerstag, 22. Februar 2007