"Hier marschiert der nationale Widerstand!"

Die Parole wurde erfolgreich durchgeklagt

Wie Christian Worch in diesen Tagen mitteilt, wurde nach sechseinhalb jährigem Rechtskampf im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein positives Urteil erreicht. Der Rechtskampf war seiner Ansicht nach notwendig, "weil das Höchstgericht über die Rechtmäßigkeit des geradezu formelhaft erfolgenden Verbots der Wortfolge „nationaler Widerstand“ wie zum Beispiel in „hier marschiert der nationale Widerstand“ oder „hier spaziert der nationale Widerstand“ nicht in unserem Sinne entscheiden mochte. Kein schwerer Nachteil, also keine Möglichkeit, eine Einstweilige Anordnung zu bekommen. Daher mußte der ermüdend lange Weg des Hauptsacheverfahrens beschritten werden."

Die erste Kammer des Bundesverfassungsgerichts entschied über Worchs Verfassungsbeschwerde bereits am 17. Dezember 2007. In dem Beschluß mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2793/04 stellte das Höchstgericht sinngemäß fest, der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ sei zu ungewiß, um eine solche inhaltliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit zu rechtfertigen.

Worch teilte weiterhin mit, daß er nach dem Wahlkampf in Niedersachsen Tagen den 20-seitigen Beschluß für "juristisch interessierte Kameradinnen und Kameraden sowie für Anmelder bzw. Veranstalter von Demonstrationen" auf die 1mai.net-Seite stellen wird.

Auf der Grundlage dieses höchstrichterlichen Urteils, sollten nun auch Auflagenbescheide von Versammlungsbehörden angegangen werden, welche die Parole "Hier marschiert der nationale Widerstand!" untersagen.
Quelle: www.npd-mv.de Erstellt am Mittwoch, 23. Januar 2008