Nach Informationen des Nordkuriers empfiehlt der Kreisausschuß dem Kreistag Michael Andrejewskis Einspruch gegen die Gültigkeit der Landratswahl vom 1. Juni zurückzuweisen. Die Empfehlung sei einstimmig ausgefallen.
Sowohl der Kreis- als auch der Landeswahlausschuß hatten bei den zurückliegenden Landratswahlen die NPD-Kandidaten Michael Andrejewski und Stefan Köster mit einem wohl verfassungswidrigen Taschenspielertrick von der Kandidatur ausgeschlossen. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der NPD-Männer und daher seien sie nach dem Landesbeamtengesetz, daß für Landräte als Wahlbeamte gilt, nicht tauglich. Das Grundrecht auf Wahlgleichheit ist im vorliegenden Fall erheblich verletzt. Die Entscheidung gegen die Einsprüche vor den Verfassungsgerichten wohl kaum bestand haben.
Der ostvorpommersche Kreistag tagt am 14. Juli. Ergeht der Beschluß wie empfohlen, hat Andrejewski bereits weitere rechtliche Schritte angekündigt.
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Erstellt am Freitag, 04. Juli 2008