Von Kurzschlußreaktionen, Wahn und Sinnestäuschung in Anklam

Die Eigentümer eines Grundstücks in Anklam erstatteten Anzeige gegen Bürgermeister Galander (wir berichteten hier am 20.11.2007). Das sichtlich schwergewichtige Oberhaupt ließ eine auf dem Grundstück befindliche Litfaßsäule abreißen und behauptete, diese sei Eigentum der Stadt.

Laut Pressemitteilung im Usedom-Kurier vom 21.11.2007 verteidigte Galander das Vorgehen und berief sich auf ein sogenanntes "Rechtssachenbereinigungsgesetz", was angeblich diese Tat legitimiere.

Wir stellen richtig:

Wie uns von den Grundstückseigentümern der "Hamisch und Wendt GbR" in Anklam mitgeteilt wurde, ist bereits im Oktober eine telefonische Anfrage beim Kataster- und Vermessungsamt über die Besitzverhältnisse der Litfaßsäule erfolgt. Das Vermessungsamt bestätigte, daß mit dem Kauf des Grundstücks die darauf befindliche Litfaßsäule mit erworben wurde und somit dem Grundstückseigentümer gehöre; soweit logisch, dürfte man meinen.

Nun stellt sich jedoch die Frage: ist das Kataster- und Vermessungsamt in Grundstücks- und Besitzfragen überfordert und daher vielleicht nicht in der Lage, Aussagen diesbezüglich zu treffen oder aber sind die Darstellungen des Bürgermeisters reine Schutzbehauptungen, um diese Kurzschlußreaktion zu rechtfertigen?

Weiterhin wird in der oben genannten Pressemitteilung von Galander behauptet, die Eigentümer hätten dem Theater schriftlich verboten, an der Litfaßsäule zu plakatieren.

Wir stellen richtig:

Die Litfaßsäule wurde bisher von der Vorpommerschen Landesbühne, dem Theater Anklam, bewirtschaftet und als Werbefläche genutzt. Anfang November teilten die Grundstückseigentümer der Werbeabteilung der Landesbühne telefonisch mit, daß aufgrund der neuen Besitzverhältnisse und wegen geplanter Eigennutzung Vorab- und Rücksprachen über die weitere Nutzung der Werbefläche getroffen werden müßten.

Galander ist aufgefordert, Öffentlichkeit und Presse das "Verbotsschriftstück" als Beweis vorzulegen! Allerdings dürfte das etwas schwierig werden, da so ein Schriftstück nicht existiert.

Am heutigen Tag, den 22.11.2007, traf sich Enrico Hamisch mit dem Leiter des Anklamer Theaters, Wolfgang Bordel. Dieser erklärte gegenüber Hamisch sinngemäß, daß dem Theater definitiv ein solches Schriftstück nicht vorliege. Weiterhin gab er zu verstehen, daß die Presse beziehungsweise Galander für diese Meldung verantwortlich seien.

Desweiteren gab es von Seiten der Stadt kein Angebot, die bei der Säulendemontage aufgerissene Fläche zu pflastern. Die Grundstück-Eigentümer haben der Firma "Sommerfeld" am gleichen Tag persönlich mitgeteilt, daß sie die Durchführung von Bauarbeiten nicht wünschten, solange die rechtliche Situation bezüglich des Abrisses nicht geklärt sei.

Noch eine Anmerkung zum Schluß:

Über eine "heimliche NPD-Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern" schwadronierte der Nordkurier. Nur: mitten in Anklam ist so was wohl kaum geheim zu halten. Die sogenannte Mobile Aufklärung Extremismus (MAEX) der Polizei war am besagten Tag mit ihren Beamten vor Ort. Sichtlich verärgert darüber, daß man nicht wie sonst einfach zu Verboten und Repressalien greifen konnte, wird nun versucht, den völlig Ahnungslosen zu mimen und eine Stimmung zu verbreiten, als wäre die Stadt gerade noch einmal dem Untergang entkommen.

Fakt ist: Der Landesverband der NPD hatte die Räumlichkeiten für eine Informationsveranstaltung von den Eigentümern gemietet. Im übrigen: was geht es wen an, ob und wer dort eine nichtöffentliche Lesung oder Informationsveranstaltung durchführt?

Und wenn nun der Leiter der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie, Christian Sell, davon spricht die NPD habe bisher dementiert, ein Bildungs- und Schulungszentrum errichten zu wollen (Sell sprach sogar von einer Lüge), hier noch einmal zum allgemeinen Verständnis: das Gebäude gehört nicht der NPD, sondern ist Privateigentum der "Hamisch und Wendt GbR"! Ein "Nationales Bildungs- und Begegnungszentrum" ist nun mal kein alleiniges Schulungszentrum, sondern wird ein viel umfangreicheres Angebot beinhalten. Man darf gespannt bleiben…
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 22. November 2007