Plakatierungsgenehmigung verfassungswidrig verweigert

Wolgaster SPD-Bürgermeister Kanehl gibt vor Gericht klein bei
NPD bringt vor dem Verwaltungsgericht Greifswald Beschlüsse der Altparteien zu Fall


Jürgen Kanehl, SPD-Bürgermeister von Wolgast und leidenschaftlicher "Antifaschist", hat sich in der Bekämpfung des volkstreuen Lagers einmal mehr in der Wahl der Mittel vergriffen und vom Verwaltungsgericht Greifswald dafür zurecht eine schallende Ohrfeige erhalten. Schließlich hat er gemeinsam mit seinem Stadtrat die Verfassung gebrochen, die Bedeutung der Wahlen für einen demokratischen Staat (vgl. Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG und Art. 38 Abs. 1 GG) verkannt und den Anspruch der NPD auf die Erteilung der beantragten Plakatierungsgenehmigung zur Landtagswahl grob verletzt.

Den Antrag der NPD auf eine Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakaten im Format DIN A 1 im Stadtgebiet von Wolgast lehnte er rundweg ab. Die Stadt habe bei der Entscheidung über die Wahlplakatwerbung ein Ermessen, von dem sie durch den Erlass einer Satzung Gebrauch gemacht habe. Nach der Satzung und dem Beschluß der Stadtvertretung Wolgast vom 15.05.2006 wurde die sonst allenorts übliche Nutzung von Laternenmasten grundsätzlich untersagt. Stattdessen sollte die Wahlwerbung in Wolgast nur über die Nutzung von Wahlplakattafeln an 6 Standorten im Stadtgebiet möglichst sein. Jede Partei dürfe dort maximal 2 Plakate mit einer Größe von maximal DIN A 2 pro Standort anbringen. Macht summa summarum 12 Plakate im kleinen DIN A 2-Format.

Die NPD legte Widerspruch ein und setzte dem Bürgermeister eine Nachfrist bis 1. September, 18 Uhr. Als auch dies nichts fruchtete, beantragte die NPD beim Verwaltungsgericht Greifswald eine einstweilige Anordnung mit dem Antrag:

Der Bürgermeister der Stadt Wolgast wird verpflichtet, der NPD die Erlaubnis zu erteilen, anlässlich der am 17. September 2006 stattfindenden Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern 40 Stellschilder und/oder Hängeschilder im Format DIN A 1 im Stadtgebiet von Wolgast anzubringen.

Für gestern, 11. September, hatte das Verwaltungsgericht seine Entscheidung in Aussicht gestellt. Bürgermeister Kanehl kam dem Erlass einer einstweiligen Anordnung in letzter Minute zuvor, indem er sich beugte und die beantragte Genehmigung zur Anbringung von 40 Wahlwerbeplakaten im Format DIN A 1 im Stadtgebiet von Wolgast erteilte.

Entgegenstehende Satzungsbestimmungen und der Beschluss der Stadtvertretung Wolgast vom 15.05.2006 sind damit wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz hinfällig.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 12. September 2006