Eckkneipen und Hafenschänken schützen

Die NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern legte zur aktuellen Sitzung des Landtages jetzt den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vor. Damit macht sich die NPD-Fraktion für eine Lockerung des bereits im Juli 2007 erlassenen Gesetzes stark.

Ausnahmeregelungen sollen nach dem Willen der NPD zukünftig vor allem im Bereich der Gastronomie gelten. Außerdem soll nach dem Gesetzentwurf das Rauchverbot in Schulen gelockert werden. Demnach wären dann für Lehrer ausgewiesene Raucherbereiche einzurichten. Schließlich würde sowohl für Häftlinge im Strafvollzug sowie für die Bediensteten in diesem Bereich das Rauchen auf den Freiflächen des Gefängnishofes erlaubt werden.

Es sei nicht einzusehen, so Birger Lüssow, daß in einer fast schon hysterischen Diskussion über das Rauchen grundgesetzlich verankerte Freiheits- und Gleichheitsgrundsätze mißachtet würden:

"Die Bürger haben einen ewig gängelnden Staat satt, der ihnen von der Wiege bis zur Bahre Vorschriften macht. Gesundheitsvorsorge ist gut – aber am Ende entscheiden die Bürger doch noch selbst, ob sie rauchen wollen oder nicht.

Neben dieser mißachteten Selbstbestimmung hinterläßt der Regelungswahn der etablierten Politik auch einen wirtschaftlichen Kahlschlag. Kleine Eckkneipe und Hafenschänken haben unter dem restriktiven Rauchverbot wirtschaftlich zu leiden. Die Klagen von Wirten verhallen jedoch ungehört."

Lüssow machte darauf aufmerksam, daß sich die Diskussion um den Nichtrauchschutz inzwischen in ganz Deutschland versachliche. Immer mehr Menschen wehrten sich auch juristisch und mit Volksinitiativen gegen die Gängelungspolitik. Es sei deshalb ein positives Signal, wenn Mecklenburg-Vorpommern seine Gesetze ändere, bevor juristischer und politischer Druck den Landtag dazu zwingen werde.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 04. März 2008