Antifa-Klausel für Landesverfassung

Man sollte sich hüten, die Landesverfassung mit unverbindlichen Verlautbarungen zu überfrachten

Die NPD-Fraktion hat heute gegen den eingebrachten Gesetzentwurf der Volksinitiative „Für ein weltoffenes, und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern“ gestimmt.

Unter geringer Teilnahme der Abgeordneten der selbsternannten „demokratischen“ Fraktionen, hat der Landtag heute die Neuaufnahme einer §18a in die Landesverfassung beschlossen.

Für die NPD-Fraktion begründete der NPD-Abgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes. Die Rede geben wir hier im Folgenden wieder:

Es gilt das gesprochene Wort!


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

in diesem hohen Hause ist des öfteren gesagt worden, man solle nicht leichtfertig an der Landesverfassung herumpfuschen.

Leichtfertig ist aber kein Ausdruck für die Art und Weise, in der die Betreiber der Volksinitiative zunächst vorgegangen sind.

Ursprünglich sollte der neue Art. 18 a Absatz 2 ja lauten: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Mecklenburger und Vorpommern zu stören oder darauf gerichtet sind, NS-Gedankengut wieder zu beleben, sind verfassungswidrig. Si sind unter Strafe zu stellen“

Das war eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß von Landesstrafgesetzen, von denen man sich die tollsten Möglichkeiten versprach.

Nationale Demonstrationen sollten dadurch generell verboten werden können, Kleiderläden, wie der in Rostock geschlossen, ja sogar NPD-Abgeordneten die Mandate aberkannt werden?

Von solchen selbsternannten Verfassungsfreunden, wie den Propagandisten dieser so genannten Antifa-Klausel, darunter führende Gewerkschaftsfunktionäre, sollte man eigentlich erwarten, daß sie erst einmal eine rechtliche Prüfung vornehmen, bevor sie an der Landesverfassung herumbasteln.

Das ist offenbar nicht geschehen.

Denn um zu erkennen, daß diese Verfassungsänderung unmöglich war, mußte man kein Jura-Professor sein.

Ein Student im 2. Semester, mit dem kleinen Schein im öffentlichen Recht, hätte ihnen sagen können, daß das so nicht ging.

Ich würde sogar behaupten, daß das wenigstens bei Politikern und Gewerkschaftern zur Allgemeinbildung gehören sollte:

Daß das Strafrecht Bundesangelegenheit ist!

Ein paar Stunden in der Landtagsbibliothek hätten genügt, und man wäre über die Rechtslage völlig im Bilde gewesen.

Aber dazu hatte man keine Lust.

Die Unterzeichner erhalten jetzt etwas ganz anderes, als sie wollten, nämlich bloße deklaratorische Staatszielverkündungen ohne Strafbestimmungen.

Es ist sehr fraglich, ob alle, die das unterschrieben haben, damit einverstanden sind und ob sie überhaupt wissen, was man in dieser großartigsten Demokratie aller Zeiten mit Volksinitiativen umspringen kann.

Es ist ganz legal, Volksinitiativen in ihr Gegenteil zu verkehren.

Sie kommen als Gesetzesinitiative in den Landtag, es gibt die erste Lesung, dann werden sie in die Ausschüsse weitergereicht und die können verändern, was sie wollen.

In der Form, die die Ausschüsse ihr verliehen haben, wird die Volksinitiative dann im Landtag abgestimmt.

Das heißt: Ich starte zum Beispiel eine Volksinitiative, um als Staatsziel in die Landesverfassung den Schutz der Natur vor genmanipulierten Organismen hineinzuschreiben.

Daraus kann der Landtag dann einen Verfassungszusatz mit dem Inhalt machen, Staatsziel sei eine Pionierrolle Mecklenburg-Vorpommerns bei der genetischen Optimierung der Natur, es ist immer noch dieselbe Volksinitiative und so viel zur Funktion der direkten Demokratie

Vor Volksinitiativen kann ich jeden Bürger nur warnen.

Korrekt wäre in diesem Fall, daß die Organisatoren der Volksinitiative für den stark veränderten Text die Unterschriften noch einmal sammeln würden.

Aber dazu haben sie auch keine Lust.

Dann müßten sie ja ihren Unterzeichnern beichten, daß sie bei der Formulierung der ersten Fassung komplett versagt haben.

Diesen Herrschaften rate ich für die Zukunft, sich aufs Kekse backen gegen Rechts zu beschränken. Das dürften sie intellektuell vielleicht noch bewältigen.

Sie sind als Löwen gestartet, sie brüllten: Null Toleranz gegen Rechts, und als Bettvorleger gelandet, auf denen geschrieben steht: Null Kompetenz gegen Rechts.

Zudem sollte man sich auch hüten, die Landesverfassung mit unverbindlichen Verlautbarungen zu überfrachten.

In diesem Zusammenhang erinnere ich an Artikel 17:

Das Land trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei, heißt es da, und: Es sichert im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts einen hohen Beschäftigungsstand.

Ein toller Satz.

Den sollte man in Zukunft auf jeden Hartz-IV-Bescheid drucken, damit die Leute wissen, wie gut sie es doch wenigsten theoretisch haben und daß ihre Arbeitslosigkeit offensichtlich verfassungswidrig ist.

Nütz ihnen der Artikel 17 irgendwie?

Nein, denn wie der uns zur Verfügung gestellte Nomos-Kommentar sagt: Die Vorschrift will keinen einklagbaren Individualanspruch begründen.

Sie steht also lediglich geschrieben und versucht, einen guten Eindruck zu machen.

Sie bewirkt nichts, außer vielleicht, daß sich die Erwerbslosen dieses Landes verhöhnt fühlen dürften, wenn sie davon wüßten, und daß sie davon erfahren werden, dafür sorgen wir.

Und genauso wirkungslos ist ihre Antifa-Klausel.

Was vom ursprünglichen Inhalt übrig geblieben ist, ist, was uns betrifft, zahnlos, dürfte darüber hinaus aber für Verwirrung sorgen.

Wie verträgt sich die Friedensverpflichtung mit dem Umstand, daß in diesem Monat 1200 Soldaten der Panzer-Brigade 41 aus Torgelow nach Afghanistan verschickt werden?

Sie mögen sagen, das seien ja Friedenssoldaten mit Friedensgewehren, Friedenshandgranaten und Friedenspanzern, aber das kann man auch anders sehen.

Ich könnte mir denken, daß dieser Aspekt des neuen Art. 18 a eine größere Rolle spielen könnte, als dies hier manchem klar ist.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 14. November 2007