Frankfurt / Oder. Das vollständige Versammlungsverbot ist durch das Verwaltungsgericht aufgehoben worden. Auch das Absingen des Deutschland-Liedes in allen 3 Strophen ist fortan wieder erlaubt in der Mark Brandenburg. Hinsichtlich einer Auflage wird jetzt noch geprüft ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Die Polizei wird mit Sicherheit Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Die Ausführungen des Verwaltungsgerichtes waren mehr als zufriedenstellend gerade in Hinblick auf den Strafparagraphen 130 Abs.4. Dieses dürfte beim künftigen Wunsiedel-Verfahren sehr hilfreich sein. Es gab noch nicht viele Gerichte die sich damit auseinandergesetzt haben. Je mehr Gerichte die Maßgaben des § 130 Abs.4 interpretieren um so wichtiger für die Nationale Opposition. Da eigentlich niemand so richtig weiß wie man ihn anwenden soll.
Auch die Ausführungen zum Deutschlandlied in allen 3 Strophen waren ausgezeichnet. Es dürfte daher fortan schwer sein in der Mark Brandenburg dieses Lied öffentlich zu singen - zu untersagen. Auch wird damit unser Schaden der uns am 18.November 2006 in Seelow durch verwirrte Polizeibeamte entstanden ist, als sie beim Absingen des Deutschlandliedes wie eine Elefantenherde in unsere Veranstaltung stürmte, erstattet werden.
Aber die erste Klatsche für die Polizei wie auch die Kommune war bereits in ganz Deutschland zu hören....
Für uns war dieses verwaltungsgerichtliche Verfahren einer der höchsten und schönsten Siege und wir können sehr zu frieden sein mit unserer Leistung !
Es grüßt Euch - Der Freundeskreis Halbe
Traditionelles Heldengedenken am 03.März 2007 um 12.00 in Halbe - Lindenstraßenachzulesen unter -
http://www.fkhalbe.net
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Erstellt am Mittwoch, 28. Februar 2007