Strafverfahren gegen Udo Voigt eingestellt

Das Oberlandesgericht Rostock hat nach achteinhalb Jahren Verfahrensdauer das Strafverfahren gegen den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt jetzt eingestellt. Die gesamten Kosten trägt die Staatskasse.

"Die mittlerweile überlange, nicht vom Angeklagten zu vertretene Verfahrensdauer gebietet im zu entscheidenden Falle den Abbruch und damit die Einstellung des Verfahrens. Der Fortsetzung des Strafverfahrens gegen den Angeklagten steht nunmehr seine außergewöhnliche Dauer entgegen, aufgrund derer das Recht des Angeklagten auf einen rechtsstaatlichen, fairen Prozeß nicht mehr gewährleistet erscheint", schrieben die Rostocker Richter in ihren Beschluß.

Auf einer Rede in der Nähe von Greifswald im August 1998 hatte Voigt unter anderem die folgenden Ausführungen gemacht:
"Kameraden und Kameradinnen, wenn damals Deutschland in Gefahr gewesen wäre, hätte ich auch als Vierzehnjähriger, wenn es hätte sein müssen, die Waffe in die Hand genommen, um mein Vaterland zu verteidigen. Das erwarten wir von Euch auch. Deutschland ist in Gefahr. Deutschland wird von allen Seiten heute angegriffen. Nicht mehr von außen, sondern von innen. Der Feind steht im Inneren. Der Feind ist in den Köpfen der etablierten Politiker".

Das Amtsgericht Greifswald sah das als öffentliche Aufforderung zu Straftaten und schickte Voigt einen Strafbefehl über 2800 Euro. Nach seinem Einspruch sprach ihn das Amtsgericht Greifswald frei. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft Stralsund hin verurteilte ihn das Landgericht Stralsund wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen diese Entscheidung legte Voigt erfolgreich Revision ein.

Im Verfahren selbst hat der Fernsehjournalist Andreas Wiemers eine eher unrühmliche Rolle gespielt. Seine Aufzeichnungen sollten die Anklage hauptsächlich stützen. Während der Gerichtsverhandlung jedoch waren die Filme verschwunden. Im Studio sei ein Brand ausgebrochen, war die kaum zu glaubende Erklärung.

Der erste Strafsenat des Rostocker Oberlandesgerichts hat seine Entscheidung auf die Verfahrensdauer abgestellt. Das ist natürlich richtig und man fragt sich, warum das so ist und was in der Zwischenzeit gerade in diesem Verfahren alles gemacht wurde. Es ist zu vermuten, die die mit dem Fall befaßten Juristen die Sache vor sich her geschoben haben, weil eine Verurteilung wegen der zitierten Textpassagen der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln wäre.

Vielleicht haben aber die Richter mit der Einstellung wegen der zu langen Verfahrens den Königsweg gefunden. Denn den politisch Korrekten im Lande, denen jeder positive Bezug zu Deutschland unangenehm ist, wäre ein Freispruch des NPD-Parteivorsitzenden auch nicht zu vermitteln.

Damit wird die Frage weiterhin offen bleiben, ob die Aufforderung, für Deutschland einzustehen und zu kämpfen strafbar ist oder nicht.


NPD Rechtsabteilung
Berlin, den 23.02.2007
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 27. Februar 2007