Caffier will NPD-Bürgermeister per Erlaß verhindern

Mit einem fragwürdigen und sicherlich verfassungsrechtlich unzulässigen Runderlaß will der Innenminister die NPD bekämpfen. Offensichtlich befürchtet die Landesregierung in Kürze NPD-Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern. Warum aber auch Freiwillige Feuerwehren und die Sportverbände gesinnungstechnisch gesäubert werden sollen, offenbart die Nervosität der Landesregierung. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und überhaupt die Landesverfassung und das Grundgesetz interessieren diesen "demokratischen" Herrn offenbar überhaupt nicht.

Herr Caffier müßte wissen, daß der seinerzeitige sogenannte "Radikalen-Erlaß" keine Gültigkeit mehr besitzt. Seine Berufung in seinem neuerlichen Erlaß auf Ausführungen von Gerichten ist mehr als stümperhaft.

Die NPD-Fraktion wird auch diesen Erlaß mit juristischen Mitteln angreifen. Die Landesregierung überschreitet mit ihren dreisten Aktionen die Grenzen des rechtlich zulässigen.

Mit dem Erlaß will der Minister offensichtlich Bürgermeister, Feuerwehr-Führer und Bademeister genauso einschüchtern wie Jugendtrainer und sogar Ordner bei Fußballspielen.

Offenbar wünscht sich Herr Caffier die Zustände in der ehemaligen DDR zurück, in welcher die freie Meinungsäußerung gnadenlos unterdrückt wurde. Die NPD-Fraktion wird ihren Wählerauftrag weiterhin ernst nehmen und mit allen zukunftsorientierten Kräften im Land zusammenarbeiten.

Hinweis: Der Runderlaß kann hier abgerufen werden.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 01. März 2007