Am 23. November 2003 stellte der Abgeordnete Tino Müller eine kleine Anfrage betreffen dem Immobilienerwerb von Polen in Mecklenburg-Vorpommern.
Er wollte wissen, wie viele Fälle von Eigentumserwerb an Immobilien durch polnische Staatsbürger in Mecklenburg-Vorpommern es seit der Aufnahme Polens in die EU gab. Weiterhin, unter welchen Voraussetzungen Bürger Mecklenburg-Vorpommers Eigentum an Immobilien im von Polen verwalteten Teil Pommers erwerben können. Und schließlich wie viele Immobilen von polnischen Staatsbürger in Mecklenburg-Vorpommerns zur Ausübung eins Gewerbes genutzt werden.
Sechs Tage später teilte die Landtagspräsidentin Silvia Bretschneider mit, daß die Anfrage nicht an die Landesregierung weitergeleitet wurde. Die verwendete Formulierung, "von Polen verwalteten Teil von Pommern", widerspräche geltendem Völkerrecht und sei geeignet, das friedliche Zusammenleben des polnischen und des deutschen Volkes zu stören. Außerdem widerspräche die Formulierung dem Staatsziel des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die europäische Integration zu verwirklichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere im Ostseeraum, zu fördern.
Ginge es also nach Frau Bretschneider, so endet Pommern an der Oder. Frau Bretschneider sei empfohlen sich gerade im Hinblick auf das Völkerrecht, einige unabhängige Bücher zur Hand zu nehmen. Seit 1990 dürfte dies etwas leichter fallen. - Völkerrechtswidrig war im Hinblick auf Polen vor allem eines: Die Vertreibung der Deutschen seit 1944/45 aus Ihrer angestammten Heimat.
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Erstellt am Dienstag, 12. Dezember 2006