Fragen an die Landesregierung:
1. Wie viele Frauen- und/ oder Männerhäuser gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?
2. In welchen Regionen befinden sich die Frauen- und/ oder Männerhäuser?
3. Wie hoch ist gegenwärtig die jährliche Zuweisung von Seiten des Landes an die Träger dieser Einrichtungen?
4. Beabsichtigt die neue Landesregierung Änderungen in der finanziellen Zuweisung? Wenn ja, welche?
5. Wie viele Frauen/ Männer suchten seit 1990 jährlich Schutz in den Frauen- und/ oder Männerhäusern in Mecklenburg-Vorpommern?
6. Wie hoch ist der Anteil der Schutz suchenden Frauen/ Männer in den einzelnen Regionen?
7. Welche Veränderungen haben sich nachweislich für die Frauen/ den Männern seit Einführung des neuen Gewaltschutzgesetztes ergeben?
8. Wie viele Straftaten „Häusliche Gewalt“ wurden seit 1990 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern erfasst?
9. In wie vielen Fällen kam es letztlich zu einer Verurteilung?
zurück
|
drucken
Erstellt am Donnerstag, 23. November 2006