Und wieder: Rechtswidriges Verbot der Stadt Neubrandenburg aufgehoben

Am vergangenen Freitag entschied das Verwaltungsgericht, daß das Verbot der NPD-Demonstration am 1. Mai in Neubrandenburg rechtswidrig war und hob es auf.

Die Versammlung wurde allerdings mit eine Reihe von Auflagen belegt. U.a. wurde der Treffpunkt sowohl zeitlich als auch örtlich verlegt. Dieser ist nunmehr:

13 Uhr
Ecke Johannesstr./ Ihlenfelder Straße

Auch die Strecke wurde geändert. Zudem möchte die Stadt alle Ordner und Redner schon Tage vorher benannt bekommen. Trommeln sind komplett untersagt. Medienwirksam wurde in dem Beschluß wieder einmal festgehalten, was längst durch Strafgesetze allgemeingültig ist: Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Uniformen dürfen nicht gezeigt werden.

Es werden nun Rechtsmittel gegen die Auflagen geprüft. Die Stadt Neubrandenburg hat ebenfalls angekündigt, mit einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung vorzugehen, da sie der Ansicht ist, daß ihre "Argumente" vom Gericht nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Auf den Unterhaltungswert dieser Schrift sind wir schon jetzt gespannt.
zurück | drucken Erstellt am Sonntag, 26. April 2009