Pressemeldungen und der Internetseite der Stadt Neubrandenburg ist zu entnehmen, daß die Demonstration in Neubrandenburg verboten worden sei. Ein Verbot liegt uns noch nicht vor.
Nach einer angeblich "sachlichen und juristischen Prüfung der Versammlungsanmeldung der NPD" stützt der Oberbürgermeister Krüger in diesem Jahr sein Verbot auf ein weitere, zeitlich angeblich früher angemeldete Versammlungen als auch die fehlende Kooperationsbereitschaft von Seiten des Anmelders.
Um dem erwarteten Schwachsinn Rechnung zu tragen, läßt die Stadt ebenfalls verlauten, daß nicht zuletzt aufgrund der nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten, beispielsweise der Volksverhetzung oder der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zu dem Verbot gegriffen wurde.
Alle Vorjahre beweisen deutlich das Gegenteil solch unsinniger Befürchtungen.
Wir werden uns gegen das Verbot selbstverständlich juristisch zur Wehr setzten und gehen davon aus, daß die Stadt Neubrandenburg, wie auch in den Vorjahren unterliegen wird.
Am Rande eines anderen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Greifswald zog eine Verwaltungsrichterin schon im vergangenen Jahr einen Vergleich mit der Stadt Neubrandenburg, dort sei Rechtsbeugung zugunsten der Politik offenkundig.
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Erstellt am Sonntag, 19. April 2009